5G: Mehr als nur schnellerer Mobilfunk Kommunale Unternehmen benötigen Frequenzen zur regionalen Nutzung

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In der Diskussion um eine flächendeckende Versorgung gilt: Die bei der ersten Auktion vergebenen Frequenzen sind als Kapazitätsfrequenzen nicht für die Versorgung der Fläche geeignet. Die ersten Flächenfrequenzen werden in einer späteren Auktion vergeben. Deshalb fordern die Koalitionsfraktionen in einem gemeinsamen Entschließungsantrag ein Gesamtkonzept, das klar darlegt, wie der Netzausbau gerade in ländlichen Räumen in den nächsten Jahren vorangehen soll. Ein solches Gesamtkonzept sagt die Bundesregierung in einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu.
Weiter fordern die Abgeordneten der Großen Koalition ganz konkret die zeitnahe Einführung eines verpflichtenden lokalen Roaming: In Gegenden mit vielen Funklöchern sollen die vor Ort vertretenen Anbieter ihre Netze auch für Kunden der Wettbewerber öffnen, die in dieser Region eigentlich keinen Empfang haben. Dieses Verfahren soll in dünn besiedelten Gebieten die Netzabdeckung für alle Nutzer sichern. Derzeit plant die Bundesregierung allerdings nicht, die nationalen Netzbetreiber beim Ausbau des ländlichen Raums zu einer abgestimmten Planung zu verpflichten, um schnell eine maximale Flächenversorgung mit 5G zu erreichen, denn: „Die geltende Rechtslage bietet keine Grundlage für eine derartige Verpflichtung. Über den Ausbau der Mobilfunknetze entscheiden in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt die Mobilfunknetzbetreiber. Auf Grundlage unternehmerischer Entscheidungen sind Kooperationen zwischen Netzbetreibern innerhalb der Grenzen des Wettbewerbsrechts aber zulässig.“

Die CSU hat auf ihrer alljährlichen Klausur im Kloster Seeon einen Beschluss für eine Infrastrukturgesellschaft gefasst: Überall dort, wo der wirtschaftliche Ausbau nicht funktioniert oder sich private Mobilfunkbetreiber nicht in der Lage sehen, eine funktionierende Versorgung sicherzustellen, soll diese Infrastrukturgesellschaft Mobilfunkmasten errichten. Die Mobilfunknetzbetreiber sollen mit einer Anschlussverpflichtung belegt werden und Gebühren entrichten, um die staatlichen Investitionen zu refinanzieren. Die Forderung nach einer solchen Infrastrukturgesellschaft wird auch im Entschließungsantrag der gesamten Koalition aufgegriffen.  

Auch die Bundesländer sind aktiv: Mecklenburg-Vorpommerns Infrastrukturminister Christian Pegel (SPD) hat für die nächste Bundesratssitzung Mitte Februar 2019 eine Initiative für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung angekündigt. Im Sinne einer modernen Daseinsvorsorge plädiert Pegel dafür, die Vergabe der 5G-Frequenzen an die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung zu knüpfen und dafür ggf. auf Einnahmen für den Bund zu verzichten.  

Zahlreiche Klagen gegen die Vergabebedingungen – 1&1 Drillisch beteiligt sich an der Auktion

Zahlreiche Unternehmen haben Klage gegen die Vergabebedingungen für die nationalen 5G-Frequenzen eingereicht, darunter sowohl die drei nationalen Mobilfunknetzbetreiber als auch Wettbewerber. Bis zum 25. Januar 2019 mussten sich die Unternehmen, die sich an der Auktion für die ersten nationalen 5G-Frequenzen beteiligen möchten, bei der BNetzA melden. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben sich hierfür die drei bisherigen nationalen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone sowie Telefónica gemeldet. Zudem hat die 1&1 Drillisch als Tochterfirma von United Internet ihre Beteiligung an der Versteigerung angekündigt. Für sie gelten als Neueinsteiger geringere Auflagen als für die bereits tätigen Mobilfunknetzbetreiber. Diese müssen z. B. bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. 1&1 müsste bis Ende 2023 ein Viertel der deutschen Haushalte versorgen, zwei Jahre später dann die Hälfte.

Die BNetzA will das Spektrum in den Bereichen um 2 und 3,6 GHz noch im Frühjahr 2019 versteigern. Dabei sind nur die zur Versteigerung anstehenden Frequenzen im 3,6-GHz-Band sofort nutzbar. Auf den Frequenzen um 2 GHz laufen zum Teil noch UMTS-Lizenzen, die bis 2020 gültig sind, zum Teil auch bis 2025. Die zur Versteigerung stehenden Nutzungsrechte für diese Frequenzen gelten dann erst ab 2021 beziehungsweise 2026.

Knackpunkt für kommunale Unternehmen: Frequenzen zur regionalen Nutzung

Neben den bundesweiten Frequenznutzungsrechten plant die BNetzA, Frequenzen zur lokalen bzw. regionalen Nutzung im Bereich 3,7 bis 3,8 GHz sowie 26 GHz bereitzustellen.

Diese werden nicht versteigert, sondern auf Antrag in einem separaten Verfahren vergeben. Die konkreten Vergaberegeln werden momentan konsultiert. Derzeit konzentriert sich die BNetzA lediglich auf die Vergabe von Frequenzen zur lokalen Anwendung, beispielsweise für Firmennetzwerke. Für kommunale Unternehmen ist aber besonders wichtig, dass auch regionale Frequenzzuteilungen vorgesehen bleiben und dass auch sie diese Frequenzen beantragen dürfen. Auf diese Weise können kommunale Unternehmen unabhängig und vor Ort die Smart City realisieren. Dazu VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „5G ist nicht nur schnellerer Mobilfunk, sondern die zentrale Steuerungstechnologie für die digitale Zukunft. Für Smart-City-Anwendungen brauchen kommunale Unternehmen 5G-Frequenzen zur regionalen Nutzung. So wie Firmen die Chance bekommen sollen, eigene Werksnetze aufzubauen, sollten auch Kommunen die Chance bekommen, Smart-City-Netze aufzubauen."