VKU zur Abstimmung zur Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Richtlinie im EU-Parlament
Brüssel, 17.01.2018. Heute wurde im Plenum des EU-Parlaments in erster Lesung über die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie über die Novellierung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) abgestimmt. Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Zur Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED)
Aus Sicht des VKU haben die Abgeordneten die Weichen für die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie weitgehend richtig gestellt.
Positiv ist, dass der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission für einen „allgemeinen Zugangsanspruch“ zu Fernwärme- und -kältenetzen so nicht beschlossen wurde. Er wurde unter den Vorbehalt technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit gestellt. Ein erzwungener Drittzugang würde die Wettbewerbssituation der Fernwärme- und kälte schwächen, zur Investitionszurückhaltung ihrer Betreiber führen und die Umsetzung der Wärmewende insbesondere in den Städten und Ballungsgebieten gefährden.
Weiterhin begrüßt der VKU die Entscheidung, dass die energetische Abfallverwertung im Rahmen der Einbeziehung von erneuerbaren Energien in die Wärme- und Kälteversorgung berücksichtigt werden soll.
Zur EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
Aus Sicht kommunaler Energieversorgungsunternehmen haben die Abgeordneten eine deutliche Verschärfung der Energieeffizienz-Richtlinie vorgeschlagen. Diese Verschärfung sieht der VKU kritisch.
Warum? Neben der ambitionierten verbindlichen EU-Zielsetzung für 2030 in Höhe von 35 Prozent sollen „nationale Richtziele“ festgelegt werden. Die Vorgaben und Berechnungen zur Energieeinsparverpflichtung im nächsten Jahrzehnt sollen strenger werden, die Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten abnehmen. Beispielsweise soll die im Verkehrssektor genutzte Energie zukünftig in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Zudem ist die Möglichkeit nicht mehr vorgesehen, an oder in Gebäuden die für den Eigenverbrauch erzeugten erneuerbare Energiemengen von der Energieeinsparverpflichtung auszuschließen.
Die Neufassung der Effizienzrichtlinie hat für die kommunalen Energieversorgungsunternehmen eine hohe wirtschaftliche Relevanz. Die Neufassung bildet im nächsten Jahrzehnt den verbindlichen Rahmen für alle nationalen Umsetzungsmaßnahmen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 262.000 Beschäftigten wurden 2015 Umsatzerlöse von mehr als 115 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 11 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 87 Prozent, Wärmeversorgung 69 Prozent, Abwasserentsorgung 42 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen 5,7 Millionen Kunden mit Breitband. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro, um dann insgesamt 6,3 Millionen Menschen an schnelles Internet anschließen zu können.