Der VKU zum NEMoG: Mit KWKG erzielte Verbesserungen nicht ohne Not gefährden

Berlin, 17.05.2017. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat sich heute im Rahmen einer Anhörung mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) befasst. Mit diesem Gesetz plant die Bundesregierung, die sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) schrittweise und ersatzlos abzuschaffen, also sowohl für volatile als auch für steuerbare Anlagen – unabhängig von der Netzdienlichkeit der Erzeugungsarten.

Der VKU bewertet den Entwurf kritisch. Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht geeignet, den Herausforderungen der Energiewende zu begegnen. Insbesondere würden sie die Kraft-Wärme-Kopplung  (KWK) schwächen und die mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erzielten Verbesserungen gefährden. Damit  würde der Beitrag der KWK zur Erreichung der CO2-Minderungsziele ohne Not aufs Spiel gesetzt. Zudem würde man eine Quelle für die im Stromsektor dringend benötigte Flexibilität benachteiligen.

Im Gegensatz zu volatilen Anlagen produzieren steuerbare Anlagen, vor allem KWK-Anlagen, unabhängig von der Witterung last- und verbrauchsnah Strom. Sie sind also flexibel einsetzbar. Zudem stehen sie häufig in geringer Entfernung zu den Verbrauchern des produzierten Stroms und der Wärme. So vermindern sie den Ausbaubedarf an Übertragungsnetzen und können Netzkosten langfristig reduzieren. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Übertragungsnetze bisher nur schleppend voran geht, ist dies von besonderer Bedeutung.

Kritisch bewertet der VKU auch, dass der vorgesehene rückwirkende Eingriff in das laufende Wirtschaftsjahr den Vertrauensschutz erheblich verletzen würde.

Aus Sicht des VKU ist es wichtig, die Netzentgeltsystematik zu überarbeiten, damit die Lasten der Energiewende gerecht verteilt werden. Das sollte jedoch im Rahmen einer umfassenden Reform passieren. Allein die vNNE für steuerbare Anlagen zu ändern wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Zudem würden die im vergangenen Jahr erzielten Verbesserungen im Rahmen des KWKG entwertet.

Hintergrund vermiedene Netznutzungsentgelte

Dezentrale Anlagen wie beispielsweise kleinere Fotovoltaik, Wind- oder KWK-Anlagen, speisen ihren produzierten Strom ins Niederspannungs- oder ins Mittelspannungsnetz ein. Sie speisen ihn also nicht wie zentrale Großkraftwerke in das Übertragungsnetz ein, von wo aus der Strom dann in Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetze transformiert wird, bis er zum Endkunden kommt. Dadurch entstehen Netzbetreibern geringere Aufwendungen als bei der Einspeisung aus Großkraftwerken.
 
Vermiedene Netznutzungsentgelte werden sowohl für steuerbare (KWK) als auch volatile Erzeugung (erneuerbare Energien) gewährt. Über die Netzentgelte auf Verteilnetzebene werden sie auf den Endverbraucher umgelegt. Weil die vermiedenen Netzentgelte von der Höhe der Netzentgelte auf den vorgelagerten Ebenen abhängig sind, steigen die Kosten gerade in den Gebieten, in denen viele Erneuerbare-Energien-Anlagen zugebaut werden. Für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kommen die Entgelte jedoch nicht den Anlagenbetreibern zugute, sondern fließen direkt in den EEG-Umlagetopf. Bei steuerbaren Anlagen, insbesondere KWK-Anlagen, stellen die vermiedenen Netzentgelte einen wichtigen Erlösstrom dar. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung könnte sich bei einzelnen Stadtwerken auf jährliche Fehlbeträge in zweistelliger Millionenhöhe summieren.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 262.000 Beschäftigten wurden 2015 Umsatzerlöse von mehr als 115 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 11 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 87 Prozent, Wärmeversorgung 69 Prozent, Abwasserentsorgung 42 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen 5,7 Millionen Kunden mit Breitband. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro, um dann insgesamt 6,3 Millionen Menschen an schnelles Internet anschließen zu können.