Trilogverhandlungen gehen in die heiße Phase Europaparlament und Ministerrat wollen sich bis Ende 2019 einigen
Die Verhandlungen zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie befinden sich in der heißen Phase. Am 07.10.2019 haben die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Ministerrates und der beisitzenden EU-Kommission mit den sogenannten informellen Trilogverhandlungen begonnen. Ziel ist es, Kompromisse zwischen den Beteiligten auszuverhandeln. Bis Ende des Jahres wollen sich die EU-Institutionen auf einen Kompromisstext zur Novellierung der Trinkwasserrichtlinie einigen und damit das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abschließen. Der VKU hat die relevanten Akteure auf europäischer und nationaler Ebene erneut adressiert und begleitet die Verhandlungen weiterhin eng. Das Schreiben sowie weitere Informationen können Sie im Mitgliederbereich herunterladen.
Aus Sicht des VKU muss es in den Trilogverhandlungen darum gehen, dass die Trinkwasserrichtlinie weiterhin in der Praxis umsetzbar bleibt. Es dürfen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden und kein unverhältnismäßiger Aufwand für Wasserversorger entstehen, der mit zusätzlichen Kosten für die Verbraucher verbunden wäre. Zudem muss die Trinkwasserrichtlinie weiterhin konsequent das Ziel verfolgen, den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darauf müssen alle Vorgaben ausgerichtet werden, auch die neuen Pflichten zur Information der Verbraucher. Das bedeutet zudem, dass eine Vermischung von Anforderungen des Gesundheits- und des Umweltschutzes verhindert werden muss. Bei Mikroplastik und Stoffen mit endokriner Wirkung fehlen klare wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich ihrer Gesundheitsrelevanz.
Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat verhandeln auf Basis der bereits vor der Europawahl verabschiedeten Positionen der beiden EU-Institutionen. Begrüßenswert ist, dass beide in zahlreichen wichtigen Verbesserungen übereinstimmen, die zentrale Punkte der gemeinsamen Stellungnahme von VKU, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund aufgreifen. Darunter fallen die teilweise Anpassung der Parameter und Grenzwerte auf Basis der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben für Materialien in Kontakt mit Trinkwasser und die Anpassung der Probenahme-Häufigkeiten an das System der bestehenden Trinkwasserrichtlinie. Abweichungen von Parameterwerten sollen weiterhin zugelassen werden. Das System der Indikatorparameter soll wieder eingeführt werden. Die Informationspflichten sollen stärker auf die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit konzentriert werden.
Zugleich weist der VKU darauf hin, dass es weiterhin zentrale Punkte gibt, die einer Anpassung bedürfen. Dazu zählt die Ausgestaltung des risikobasierten Ansatzes. Die Informationspflichten müssen tatsächlich und konsequent auf Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit beschränkt werden. Kritisch sind auch ein vom Rat neu eingebrachter Vorschlag zu einer neuen Regelung für Pestizide und Metaboliten sowie ein vom Parlament neu eingebrachter Vorschlag über Vorgaben zur Reduktion von Leckagen. Darüber hinaus besteht aus Sicht des VKU noch Änderungsbedarf mit Blick auf die Regelungen zum Umgang mit Mikroplastik und Stoffen mit endokriner Wirkung.