EU-Ministerrat positioniert sich zur Trinkwasserrichtlinie Abschließende Verhandlungen für die zweite Jahreshälfte erwartet
Der EU-Umweltministerrat hat sich am 05.03.2019 abschließend zum Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der Trinkwasserrichtlinie positioniert. Die sogenannte "Allgemeine Ausrichtung" des Rates sieht in zahlreichen Punkten Verbesserungen für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber dem Vorschlag der Kommission vor. Damit greifen die Mitgliedstaaten wesentliche Forderungen der VKU-Stellungnahme auf, u. a. die Wiedereinführung der Indikatorparamater und der Abweichungsmöglichkeiten, einige Anpassungen bei den Parametern und Grenzwerten entsprechend der WHO-Empfehlung (der Vorschlag der EU-Kommission ist weit darüber hinaus gegangen), Modifizierung des risikobasierten Ansatzes sowie die Verschlankung der Überwachungs- und Informationspflichten für die Wasserversorger.
Es bestehen jedoch weiterhin Kritikpunkte bei einigen zentralen Regelungen, um Rechtssicherheit für die Wasserversorger zu erreichen und unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden. Der VKU wird seine Forderungen in den anstehenden Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission nochmals einbringen.
Der VKU hat den Entscheidungsfindungsprozess auf europäischer und nationaler Ebene von Anfang an intensiv begleitet. Der VKU hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme eingebracht, der sich der Deutsche Städtetag (DST) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) angeschlossen haben, konkrete Änderungsvorschläge an die Europaabgeordneten und die zuständigen Bundesministerien übermittelt, Gespräche geführt und die Abgeordneten vor der Abstimmung im Parlament mit einem Schreiben adressiert. Am 07.06.2018 hat der VKU zusammen mit der Vertretung des Landes Hessen bei der EU und dem DStGB eine Veranstaltung zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie unter Beteiligung der Europaabgeordneten Ulrike Müller, Schattenberichterstatterin für das Dossier, und einem Vertreter der Kommission durchgeführt. Im Januar 2019 hat der VKU die Positionen der kommunalen Wasserwirtschaft in einem Beitrag in der Zeitschrift "Europa kommunal" der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas veröffentlicht.
Auch im Vorfeld der Beratungen der EU-Umweltminister stand der VKU im engen Austausch mit den relevanten Akteuren auf nationaler und europäischer Ebene. Dies hat sich in den weiteren Beratungen niedergeschlagen. Bei der Aussprache im Ministerrat hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Forderungen des VKU aufgegriffen. So kritisierte sie die im Rat neu vorgenommenen Änderungen zu Pestiziden und relevanten Metaboliten in Anhang I, die fachlich nicht begründet seien und zu Rechtsunsicherheit führen würden. Diese seien auf technischer Ebene, also in den Ratsarbeitsgruppen, auch bisher nicht diskutiert worden. Zum anderen bemängelte sie, dass die Informationspflichten über den Geltungsbereich der Richtlinie hinausgehen.
Die rumänische Ratspräsidentschaft hat sich - anknüpfend an die Diskussionen und die überwiegende Zustimmung der Mitgliedstaaten - für eine Allgemeine Ausrichtung entschieden, den Vorschlag in der vorab vorgelegten Form beizubehalten und schließlich keine Änderungen am Text vorzunehmen. Jegliche Änderung würde das erzielte Gleichgewicht des Kompromisses gefährden.
Der Ministerrat hat sich damit für die Verhandlungen mit dem Parlament positioniert. Der zuständige Ausschuss im Parlament hat seine Position bereits im Oktober 2018 verabschiedet; das Plenum will diese am 28.03.2019 nochmals formell bestätigen, um mit Blick auf die Europawahl das erteilte Verhandlungsmandat für die kommende Legislaturperiode abzusichern. Die Verhandlungen werden erst in der zweiten Jahreshälfte unter der finnischen Ratspräsidentschaft aufgenommen.
Der VKU skizziert die wesentlichen Elemente inklusive einer ersten Einschätzung in einem zusammenfassenden Dokument, das im Mitgliederbereich heruntergeladen werden kann. Dort sind auch die umfassende Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen sowie das Schreiben zu finden, das vor der Plenarabstimmung an die Europaabgeordneten übermittelt worden ist.