Diskussionen um Maßnahmen in roten Gebieten spitzen sich zu

Entgegen des ursprünglichen Plans, der EU-Kommission bis Ende März 2019 einen angepassten Entwurf der Düngeverordnung zu übermitteln, haben Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMU) weitere Gespräche zu geplanten Änderungen geführt. Dabei geht es im Wesentlichen um die Verschärfung der Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten (roten Gebiete gemäß § 13 DüV), die die Bundesregierung bereits Ende Januar 2019 der EU-Kommission vorgeschlagen hatte. Mitte Mai hat die EU-Kommission Deutschland erneut aufgefordert, den angekündigten überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung zu übermitteln und sieht sich ansonsten gezwungen, das Zweitverfahren zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu eröffnen. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat den VKU und weitere Verbände sowie die Landesagrar-und Landesumweltministerien am 6. Juni 2019 erneut zu einem Düngegipfel nach Berlin geladen.
Ein Hauptdiskussionspunkt mit den Bundesländern ist die 20-prozentigen Reduktion des Düngebedarfs in roten Gebieten. Die Agrarministerkonferenz hat sich am 12.04.2019 gegen „einen pauschalen Abschlag von der optimalen Düngung um 20 % und die Einschränkung der Herbstdüngung in den roten Gebieten“ ausgesprochen und den Ersatz durch „differenzierte und wirkungsgleiche Maßnahmen“ gefordert. Konkret benannt wurde eine solche Maßnahme jedoch nicht. Die Umweltministerkonferenz hat sich am 10.05.2019 für eine schnelle Verschärfung der Düngeverordnung ausgesprochen. Die bisher in der Düngeverordnung festgelegten Kriterien für die Nitrat-Gebietskulissen sollen zudem beibehalten werden.
Neu in der Diskussion ist der Vorschlag, neben ökologisch arbeitenden landwirtschaftlichen Betrieben auch solche Betriebe von verschärften Maßnahmen in roten Gebieten auszunehmen, die Mitglied einer Wasserschutzkooperation sind. Im Sinne des dringend notwendigen Gewässerschutzes und der Sanierung der roten Gebiete ist dieser Vorschlag nicht zielführend und daher abzulehnen.
Der VKU hat in der aktuellen Diskussion nochmals den besonderen Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource gefordert. Zudem muss aus Sicht des VKU die Sanierung der nitratbelasteten Gebiete konsequent angegangen werden. Die Bundesländer müssen ermächtigt werden, mit wirkungsvolleren Maßnahmen in den roten Gebieten gegenzusteuern und diese entsprechend umsetzen. Daher unterstützt der VKU den bisherigen Vorschlag der Bundesregierung, in der Düngeverordnung mehr und verpflichtende Maßnahmen in den roten Gebieten zu verankern. Wichtig sind außerdem mehr Transparenz im System und eine darauf fußende Kontrolle.
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