Vorschläge zu Änderungen beim DigiNetzG und für flächendeckendes 5G Von Überbauschutz, lokalem Roaming und regionalen Frequenzen

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Das DigiNetzG wird oft zur Legitimation eines Doppel- bzw. Überbaus von Breitbandinfrastrukturen genutzt. Zusätzlich führt die unklare Definition von „öffentlichen Mitteln“ zu Verunsicherung für kommunale Unternehmen. Bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur kamen dazu Experten zu Wort. Zusätzlich wurden im Zusammenhang mit dieser Debatte schärfere Regelungen bzw. Verpflichtungen gefordert, um den flächendeckenden 5G-Ausbau sicherzustellen. Hierbei könnte ein lokales Roaming helfen. Dieses wird jedoch vorerst nicht verpflichtend sein. Der VKU fordert zudem, dass Frequenzen zur regionalen Nutzung vergeben werden.

Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) soll durch Synergien die Kosten für den flächendeckenden Breitbandausbau senken. Telekommunikationsnetzbetreiber dürfen öffentliche Ver- und Entsorgungsnetze mitnutzen, wobei die jeweiligen Eigentümer Einnahmen aus der Mitnutzung erzielen dürfen. Eine weitere Regelung besagt, dass bei öffentlich finanzierten Baumaßnahmen immer eine Mitverlegung ermöglicht werden muss.

Doppelausbau und Überbau 
In der Praxis wird das DigiNetzG oft für einen so genannten Doppel- bzw. Überbau von Breitbandinfrastrukturen genutzt. Hintergrund ist, dass das Recht zur Mitverlegung auch im Verhältnis von einem Telekommunikationsnetzbetreiber zu einem zweiten oder dritten Telekommunikationsnetzbetreiber gilt. In der Folge wird der Geschäftsplan des Erstausbauers, oft eines kommunalen Unternehmens, gefährdet.

Definition öffentlicher Mittel 
Ein weiterer problematischer Punkt im DigiNetzG ist die sehr weite Auslegung „öffentlicher Mittel“ bei Baumaßnahmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) begreift die Investitionen kommunaler Unternehmen selbst bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau allein aufgrund ihrer Eigentümerstruktur als öffentliche Mittel. In der Folge gibt es bei ihren Baumaßnahmen immer ein Recht zur Mitverlegung.

Expertenanhörung zum DigiNetzG
Mit dem Entwurf für ein 5. TKG-Änderungsgesetz hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Vorschläge zur Lösung dieser Probleme vorgelegt.
Am 13.02.2019 hat im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf bzw. Änderungen beim DigiNetzG stattgefunden. Dabei wurde u. a. eine klare Definition von „ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauarbeiten“ im Gesetzestext gefordert. Zusätzlich soll für einen Mitverlegungsanspruch nur die Finanzierung der jeweiligen Bauarbeit ausschlaggebend sein. Dadurch würden kommunale Unternehmen wie private Telekommunikationsunternehmen behandelt werden, wenn sie die Bauarbeiten aus eigenen Mitteln finanzieren. Zusätzlich wird über eine Unzumutbarkeitsregelung diskutiert, durch die bei einer Erstbebauung keine Mitverlegung stattfinden kann, insbesondere wenn ein offener und diskriminierungsfreier Netzzugang (Open Access) angeboten wird.

Auch der VKU fordert in diesem Zusammenhang einen Abbau von strukturellen Wettbewerbsverzerrungen: Kommunale Unternehmen müssen sich vor unzumutbarem Überbau schützen können.

Ausweitung der Debatte auf 5G
Abgeordnete v. a. der Unionsfraktion wollen das 5. TKG-Änderungsgesetz über die Nachbesserungen beim DigiNetzG hinaus nutzen, um die Regelungen bzw. Verpflichtungen zum 5G-Ausbau kurzfristig zu schärfen. Insbesondere sollte die Verpflichtung zu einem lokalen Roaming etabliert werden. Dadurch wäre es möglich in unterversorgten Gebieten auch auf die Netze von Konkurrenten des Mobilfunkanbieters zuzugreifen. Dies ist jedoch vorerst gescheitert. Spätestens Ende 2020 kann lokales Roaming im Ausnahmefall ohnehin verpflichtend sein, da es im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) verankert ist und in nationales Recht umgesetzt werden muss. Unionspolitiker wollen nach der ersten Versteigerung weiterhin versuchen, eine frühzeitige Einführung durchzusetzen.

Zusätzlich haben am 15.02.2019 Mecklenburg-Vorpommern sowie Rheinland-Pfalz Entschließungsanträge in den Bundesrat zum Mobilfunkausbau und insbesondere 5G eingebracht.

Mecklenburg-Vorpommern fordert, dass eine flächendeckende Versorgung mit 5G sichergestellt werden muss und merkt an, dass man dazu verfassungsrechtlich verpflichtet ist. Daher müssen alle Mittel um dies zu erreichen geprüft werden.

Rheinland-Pfalz fordert eine Gesamtstrategie für Glasfaser und Mobilfunk um Flächendeckung zu erreichen und den ländlichen Raum zu versorgen. Dafür nötig sind ein gesondertes Förderprogramm für weiße Flecken und weitere Sanktionsmöglichkeiten gegen die Netzbetreiber, um die Versorgungsauflagen zu sichern. Beide Bundesländer sagen klar, dass reine Vereinbarungen nicht ausreichen.

Vor diesem Hintergrund plädiert VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: „Deutschland braucht eine flächendeckende Versorgung mit 5G-Mobilfunk. Nur mit einer modernen und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur ist die Entwicklung zu einer Gigabit-Gesellschaft möglich. Zukünftig müssen Daten gleichermaßen in Städten und auf dem Land, in Ost und West, in Echtzeit verfügbar sein. Der Zugang zum schnellen Internet ist digitale Daseinsvorsorge. So wie niemand in ländlichen Regionen von der Versorgung mit Strom oder Wasser gekappt wird, darf es keine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land geben. Von der Gigabit-Gesellschaft ist Deutschland derzeit jedoch weit entfernt. Funkloch statt Gigabit – das ist der Alltag. Deshalb müssen wir aus den Fehlern beim Aufbau des 4G-Netzes lernen. 5G braucht lokales Roaming und regionale Frequenzen.“

Regionale 5G-Frequenzen sind notwendig, weil 5G viel mehr ist als nur besserer Mobilfunk. 5G ist die zentrale Steuerungstechnologie für die digitale Zukunft, für smart city-Anwendungen brauchen kommunale Unternehmen 5G-Frequenzen zur regionalen Nutzung. Ebenso wie Firmen ihre Chance auf Frequenzen zur lokalen Nutzung für eigene Werksnetze bekommen sollen, müssen auch Kommunen ihrerseits die Chance erhalten, mit regionalen Frequenzen Smarte-Kommunen-Netze aufzubauen.