VKU und BDEW reichen gemeinsame Stellungnahme zum Endbericht der Blindleistungskommission ein – Nächster Schritt „SDL Zukunft“

Netzbetreiber erbringen die Systemdienstleistungen (SDL) Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Netzwiederaufbau und Betriebsführung, um das Stromnetz stabil und sicher zu halten. Hierbei greifen sie auf Produkte für Systemdienstleistungen (SDL-Produkte) zurück, die entweder durch den Netzbetreiber selbst oder Netznutzer bereitgestellt werden.
Der Wandel des Stromversorgungssystems und europarechtliche Vorgaben - insb. die Strombinnenmarkt-Richtlinie aus dem EU-Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ (Clean Energy Package - CEP) - machen es aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erforderlich, SDL-Produkte und deren Beschaffung weiterzuentwickeln.
In einem ersten Schritt hat das BMWi in 2018 eine „Kommission zur zukünftigen Beschaffung von Blindleistung“ aus verschiedenen Stakeholdern (u. a. VKU) beauftragt, Modellvorschläge für die Beschaffung und Vergütung von Blindleistung zu erarbeiten. Die Kommission hat am 10. Oktober 2019 Ihren Endbericht vorgelegt.
Der Endbericht wurde bis zum 15. November 2019 zur öffentlichen Konsultation gestellt und findet sich neben weiteren Informationen unter nachstehendem Link:
www.bmwi/Konsultation/Endbericht Blindleistung
VKU und BDEW haben zu dem am 10. Oktober 2019 veröffentlichten Endbericht der Blindleistungskommission gemeinsam Stellung genommen. Sowohl VKU als auch BDEW haben in der Kommission mitgearbeitet, sehen jedoch im Endbericht neben guten Ansätzen weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Aufbau der gemeinsamen Stellungnahme folgt den Fragestellungen des BMWi.
Weiteres Vorgehen im BMWi:
Die eingehenden Stellungnahmen werden vom BMWi ausgewertet und in aktuell laufende Diskussions- und Entscheidungsprozesse im BMWi eingebracht.
Das BMWi hat im Oktober 2019 das Projekt „Zukünftiger Bedarf und Beschaffung von Systemdienstleistungen (SDL-Zukunft)“ ausgeschrieben. Laut Leistungsbeschreibung soll das Projekt aus zwei Teilen bestehen:
Teil 1 (kurzfristig) betrifft die nationale Umsetzung der Strombinnenmarkt-Richtlinie aus dem Clean Energy Package zu sog. nicht frequenzgebundenen SDL (NF-SDL). Dabei sollen die Beschaffungsprozesse der NF-SDL im Sinne der Richtlinie untersucht, ggf. notwendige Änderungsbedarfe für die Beschaffung identifiziert und konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
In Teil 2 des Projekts sollen die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung der SDL und des Netzbetriebs aufgrund des Wandels im Stromsystem untersucht werden. Kernfragen sind hier, welche SDL in welchem Umfang mittel- bis langfristig für den sicheren Netzbetrieb notwendig sind und wie eine kosteneffiziente Bedarfsdeckung durch verschiedene Optionen bzw. SDL-Produkte erfolgen könnte.
Eine enge Einbindung von Bundesnetzagentur und Stakeholdern ist u. a. im Rahmen von Workshops geplant. Hier wird sich der VKU weiterhin intensiv im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen einbringen.
Ziel des BMWi ist es, den Projektauftrag zu „SDL-Zukunft“ bis Ende 2019 zu vergeben. Bis Sommer 2020 soll ein finales inhaltliches Konzept stehen, dessen rechtliche Umsetzung für das erste Halbjahr 2020, das Inkrafttreten entsprechender nationaler Regelungen für den 1. Januar 2021 geplant ist.
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https://www.vku.de/themen/infrastruktur-und-dienstleistungen/netzzugang-und-netzanschluss/