Von der BNetzA vorgeschlagene EK-Verzinsung setzt falsches Signal für Investitionen und gefährdet die Ziele der Energiewende.
VKU-Stellungnahme zur Festlegung der EK-Verzinsung für die 4. Regulierungsperiode 26.08.21

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David_Gallard/stock_adobe_com

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Die Bundesnetzagentur hat im Festlegungsentwurf für die 4. Regulierungsperiode einen Eigenkapitalzinssatz in Höhe von 4,59 % vor Steuern für Neuanlagen vorgesehen. Im Vergleich zur 3. Regulierungsperiode bedeutet dies eine Absenkung von über 2 %. Nach Auffassung des VKU wird eine derart erhebliche Absenkung der kalkulatorischen Renditen ein falsches und nachhaltig problematisches Signal für Netzbetreiber und Investoren setzen. Damit werden die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende gefährdet. In VKU-Stellungnahme werden die zahlreichen methodischen Fehler der BNetzA bei der Ermittlung der EK-Verzinsung kritisiert und insbesondere die fehlende Plausibilisierung der ermittelten Werte bemängelt. Die Stellungnahme weist die BNetzA auf die zahlreichen Freiheitsgrade der BNetzA hin, die sie im Rahmen der Ermittlung der EK-Verzinsung stets zu Lasten der Netzbetreiber auslegt und somit die Investitionsbedingungen der Netzbetreiber weiter verschlechtert. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiewende, dessen Erfolg von den Netzinvestitionen maßgeblich abhängt und insbesondere aufgrund der deutlich verschärften Klimaziele ist das Handeln der BNetzA nicht nachvollziehbar. Besonders erschwerend ist, dass die von der BNetzA vorgeschlagene Marktrisikoprämie anhaltend mit Abstand die Geringste im europäischen Vergleich ist und somit international nicht konkurrenzfähig. Weitere Details zu der Kritik der geplanten Festlegung erhalten Sie in der Stellungnahme.