VKU-Leitfaden für eine Halterordnung Kfz in kommunalen Unternehmen

Im Fachausschuss Fuhrpark hat eine Projektgruppe aus gegebenem Anlass Informationen rund um die Fahrzeughalterpflichten in Kommunen und kommunalen Unternehmen zusammengestellt. © VKU/regentaucher.com

Im Fachausschuss Fuhrpark hat eine Projektgruppe aus gegebenem Anlass Informationen rund um die Fahrzeughalterpflichten in Kommunen und kommunalen Unternehmen zusammengestellt. Der „Leitfaden Halterordnung in Unternehmen“ listet ganz grob in einer tabellarischen Form die Einzelthemen auf, die für eine gültige „Geschäftsordnung Kraftfahrzeuge“ oder „Halterordnung Kfz“ geregelt werden müssen.

Die genaue Definition: Wer ist Halter, welche Pflichten hat der Halter, wie kann ein beauftragter Mitarbeiter die Halterpflichten im Unternehmen durchsetzen, ist festzulegen. Welche Organisationsstruktur, welche Delegationen und welche Dokumentation der Geschäftsanweisungen müssen mindestens vorliegen, damit eine ordnungsgemäße Haltung von Kraftfahrzeugen ermöglicht wird.

Für Mitglieder stehen im mitgliedergeschützten Bereich weitere Informationen und der Leitfaden zum Download zur Verfügung.