VKU hat eine Stellungnahme zur Novellierung des Batteriegesetzes abgegeben

Das Bundesumweltministerium hat im Juni 2019 einen Entwurf für die Novelle des Batteriegesetzes vorgelegt. Hierdurch soll die Sicherheit der Batterieentsorgung langfristig gewährleistet werden und auf den immer stärkeren faktischen Wettbewerb zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Solidarsystem der Hersteller (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien – GRS) und den freiwilligen herstellereigenen Rücknahmesystemen (hRS) reagiert werden.

Die vorgeschlagene Novelle des Batteriegesetzes sieht keine grundsätzlichen strukturellen Änderungen des Systems der Batterieerfassung und –entsorgung in Deutschland vor. Mit Blick auf die Batterieerfassung bleibt es bei den derzeitigen Zuständigkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 13 BattG, weiterhin bleibt es dabei, dass die erfassten Gerätebatterien von Seiten der örE grundsätzlich der grs übergeben werden müssen. Gleichzeitig wird aber die Möglichkeit der örE, in ein herstellereigenes Rücknahmesystem zu wechseln dadurch etwas erleichtert, dass nicht für jeweils mindestens ein Kalenderjahr dieser Wechsel zu vollziehen ist, sondern für ein Jahr, d.h. dass auch unterjährig gewechselt werden kann.

Der VKU hat sich stets für eine „kleine“ Novelle des BattG ausgesprochen, die insbesondere auch die grundsätzliche Zuständigkeit der GRS für die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) unangetastet lässt und den örE weiterhin die Möglichkeit einräumt, freiwillig unter bestimmten Bedingungen in ein herstellereigenes System zu wechseln.

Die vom BMU vorgeschlagene Novelle des BattG folgt diesem Ansatz und wird vom VKU für die Rolle und die Zuständigkeit der örE grundsätzlich begrüßt. Allerdings weist der VKU insbesondere auf die Brandgefahren der Lithium-Batterien hin. Hier sollten  die Hersteller jedenfalls verpflichtet werden, diese Batterien deutlich zu kennzeichnen und mit entsprechenden Gefahrensymbolen zu versehen.

Das Gesetz sieht tiefer gehende Änderungen mit Blick auf die Hersteller von Batterien vor, insbesondere werden eine Registrierungspflicht sowie die Pflicht zur Leistung von Garantien eingeführt. Ebenso wird ein neues System des finanziellen Ausgleichs zwischen den Rücknahmesystemen etabliert.

Es ist derzeit noch nicht klar, wann der Vorschlag für die Gesetzesnovelle vom Bundeskabinett gebilligt und dann in den Bundestag eingebracht wird.