VKU fordert mehr Zeit für Nachrüstung von Windenergieanlagen Konsultation der Bundesnetzagentur zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung

Der VKU hat sich an einer Konsultation der Bundesnetzagentur zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen beteiligt. In seiner Stellungnahme fordert der VKU, die Frist für den Einbau der erforderlichen Technik deutlich zu verlängern.
Hintergrund ist eine neue Vorschrift im EEG, wonach Betreiber bis Juli 2020 dafür zu sorgen haben, dass Warnsignale auf Windrädern nicht mehr dauerhaft blinken, sondern nur noch, wenn Flugzeuge in der Nähe sind. Die Bundesnetzagentur prüft, ob sie von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, die Einbaufrist zu verlängern. Der VKU hält dies für unabdingbar.
Es ist unrealistisch, sämtliche Windparks in Deutschland innerhalb so kurzer Zeit mit einer bedarfsgerechten Kennzeichnung auszustatten. Die anspruchsvolle Radartechnik wird nur von wenigen Herstellern angeboten. Für den Einbau ist qualifiziertes Fachpersonal erforderlich. Mit Engpässen bei der Beschaffung muss daher gerechnet werden. Zudem sind unterschiedliche Genehmigungen einzuholen; es droht ein Ansturm auf die Genehmigungs- und Luftfahrtbehörden, auf den diese kaum vorbereitet sein dürften. Zudem ist die sogenannte Transpondertechnologie, die vom Gesetzgeber als kostengünstige Alternative zu den „Primärradaren“ hervorgehoben wurde, luftfahrtrechtlich noch nicht zugelassen.
Zur Stellungnahme des VKU gelangen Sie hier.
Weitere Infos zur Konsultation finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.