Keine Veranlassung für ein Verbot von Trittbrettern

In manchen Ländern sind Trittbretter an Müllfahrzeugen verboten. Eine Untersuchung zeigt, dass es dafür keine Veranlassung gibt. © VKU/regentaucher.com

In manchen Ländern sind Trittbretter an Müllfahrzeugen verboten. Eine Untersuchung zeigt, dass es dafür keine Veranlassung gibt.

In Deutschland sind Müllwerker auf den Trittbrettern langsam fahrender Heckladefahrzeuge bei der Abfallsammlung ein vertrautes Bild. Doch kaum jemand hat sich bisher damit beschäftigt, ob die Trittbretter für die Müllwerker gefährlich oder welche betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Immerhin gibt es europäische Länder wie Großbritannien, in denen Trittbretter nicht erlaubt sind. Auch in Frankreich gibt es solche Diskussionen. Die Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) hat nun eine entsprechende Untersuchung veröffentlicht.

Ergebnis ist zunächst, dass der Wegfall der Trittbretter zu einer Verlängerung der Sammelzeit führt. Die Sammelleistung sinkt von 3,9 auf 3,1 Tonnen je Stunde, also um ca. 20 %. Die Anzahl der Kabinennutzungen steigt von 5 auf 32 je Tour an. Zusätzlich erhöhen sich die von den Ladern zu Fuß zurückzulegenden Strecken von 710 auf 1035 Schritte je Sammelkilometer.

2.290 Arbeitsunfälle pro Jahr hängen in Deutschland unmittelbar mit der Sammlung von Abfall zusammen. Davon sind 239 Trittbrettunfälle, 246 Unfälle geschehen beim Ein- und Aussteigen, 273 Arbeitsunfälle stehen im Zusammenhang mit der Schüttung und 838 Unfälle bei den Fußwegen, welche die Lader beim Holen und Zurückstellen der Behälter zurücklegen. Statistisch ergibt sich erst nach 2,5 Mio. Trittbrettnutzungen ein Unfall. Mit Trittbrettnutzung fallen derzeit rd. 39.000 Arbeitstage unfallbedingt aus. Wenn die Nutzung des Trittbretts verboten würde, dürfte die Zahl lt. den Risikoberechnungen auf 54.000 Arbeitstage ansteigen.

Betriebswirtschaftlich bewertet führt die Abfuhr mit Trittbrettnutzung zu gebührenrelevanten Jahreskosten von rd. 2,05 Mrd. € sowie zu 28 Mio. € unfallbedingten Folgekosten. Bei Abschaffung des Trittbretts würden sich die Kosten auf ca. 2,40 Mrd. € und die unfallbedingten Folgekosten auf 39 Mio. € erhöhen.