Aktuelle Debatten rund um das Thema Wertstoffhof Unter der Schirmherrschaft des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt in Bayern wird Bilanz gezogen
Am 13./14. Februar trafen sich Wissenschaftler, Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung sowie Praktiker aus den Kommunen in Augsburg, um über aktuelle Themen im Bereich Wertstoffhöfe zu diskutieren. Schwerpunkte dabei waren die Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung, der Arbeitsschutz und innovative Kassensysteme.
Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Wertstoffhof 2020 – Von der Abfall- zur Ressourcenwirtschaft“.
Mit Blick auf die Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung wurden Studien im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums wie des Umweltbundesamts insbesondere zur Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikaltgeräten vorgestellt. Hierbei wurde in der Studie für das bayerische Staatsministerium von einem realisierbaren Potenzial von 27% der Elektro- und Elektronikaltgeräte, die sich für die Wiederverwendung eignen würden, ausgegangen. Dieses Potenzial könnte gehoben werden unter anderem durch eine entsprechende separate Sammlung geeigneter Geräte auf den Wertstoffhöfen und entsprechender Qualifizierung der Mitarbeiter.
Die Studie des Umweltbundesamts ging ebenfalls von großen noch nicht gehobenen Potenzialen aus, führte jedoch auch rechtlichen Probleme aus, die mit dem Umstand zusammenhängen, ob ein am Wertstoffhof abgegebenes Gerät Abfall ist oder nicht. Ist das jeweilige Gerät bereits Abfall geworden, sind rechtlich weit komplexere Verfahren im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung einzuhalten als wenn das Gerät nicht Abfall geworden ist. In der Diskussion wurde von den Praktikern darauf hingewiesen, dass bei der Darstellung zu wenig berücksichtigt wurde, ob die zur Wiederverwendung aufbereiteten Altgeräte überhaupt vermarktbar sind. Des Weiteren wurde die Frage der Kosten und damit der Auswirkungen auf die Abfallgebühren kaum thematisiert. Im Einzelnen könne es des Weiteren sinnvoll sein, nicht in Konkurrenz zu bereits etablierten Wiederverwendungseinrichtungen vor Ort zu treten.
Es wurde hervorgehoben, dass der VKU eine Broschüre zur Vorbereitung zur Wiederverwendung im Jahr 2018 veröffentlicht habe, die existierende Beispiele der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung auf den Wertstoffhöfen thematisiert, hieran könnten sich die Kommunen je nach ihren Kapazitäten unter Umständen orientieren. Im Bereich des Arbeitsschutzes wurde gesagt, dass der Wertstoffhof zwar kein Unfallschwerpunkt in der Abfallwirtschaft sei, es dennoch sinnvoll sei, den Arbeitsschutz täglich vorzuleben und eine entsprechende Kultur zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang erläuterte Holger Saar von der ia GmbH – Wissensmangement und Ingenieurleistungen den „Ampelcheck“, der den Unternehmen in Form einer Checkliste zur Selbstkontrolle dient. Alexander Neubauer berichtete von den aktuellen Arbeiten einer Branchenregel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Wertstoffhöfen und Schadstoffannahmestellen. Die hierin entwickelten Regeln sollen die praktischen Belange und Gefahrenquellen auf den Wertstoffhöfen und Schadstoffannahmestellen best möglich adressieren. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Mit Blick auf automatisierte und auch zumindest teilweise „bargeldlosen“ Kassensysteme wurden Beispiele wie Kassenautomaten und Handhelds vorgestellt.