VKU-Littering-Studie
VKU veröffentlicht Untersuchungsergebnisse zum Aufkommen und zu den Kosten von Produkten aus Einwegkunststoffen im öffentlichen Raum 01.09.20

Durch die Kunststoffrichtlinie sollen die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten künftig verstärkt in die finanzielle Verantwortung genommen werden. Um die Kosten dabei verhältnismäßig auszugestalten und auf transparente Weise festzulegen, haben der VKU und INFA in umfangreichen Sortieranalysen den Aufwand und die Kosten, die für die Entsorgung von Produkten aus Einwegkunststoffen im öffentlichen Raum aufgewendet werden müssen, untersucht. Die Ergebnisse der Analysen liegen nunmehr vor.

Ein Jahr ist seit dem Beginn der Sortieranalysen im Rahmen des INFA-VKU Verbundvorhaben zur Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von Produkten aus Einwegkunststoffen im öffentlichen Raum vergangen. Hintergrund der Untersuchung ist, dass nach Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie die Mitgliedstaaten Regime der erweiterten Herstellerverantwortung einführen sollen, um die notwendigen Kosten der Abfallbewirtschaftung und von Reinigungsaktionen sowie die Kosten der Maßnahmen zu de-cken, mit denen für die Vermeidung und Verminderung dieser Art der Vermüllung sensibilisiert werden soll. Diese Kosten sollen verhältnismäßig sein und zwischen den Akteuren auf transparente Weise festgelegt werden. Diese Maßgaben berücksichtigend wurde deutschlandweit der öffentliche Raum (öffentlicher Verkehrsraum, Park- und Grünanlagen, Spielplätze und Strände) eingehend untersucht. Dabei wurden sowohl die unsachgemäß entsorgten („gelitterten“) Abfälle (im Straßenraum, aus Sinkkästen, aus dem Straßenkehricht der Kehrmaschinen) sowie Abfälle aus öffentlich zugänglichen Straßenpapierkörben betrachtet.

Nach Auswertung der Sortieranalysen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die kommunalen Stadtreiniger in Deutschland pro Einwohner und Jahr ca. 140 Liter Straßenmüll sammeln und entsorgen. 50 Prozent des im Rahmen des Vorhabens erfassten Abfallvolumens machen Grünabfälle, Straßensplit oder Sand aus. Diese Abfälle stammen aus dem Winterdienst oder fallen umweltbedingt an und lassen sich mithin nicht vermeiden. Die Einwegkunststoffe, die die Kunststoffrichtlinie adressiert und für deren Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum die Hersteller in Zukunft finanziell aufkommen müssen, machen knapp 20 Prozent des Volumens aus. Der Umgang mit diesen Abfällen kostet die kommunalen Stadtreiniger pro Person und Jahr ca. 8,30 Euro. Damit ergeben sich für ganz Deutschland jährliche Gesamtkosten in Höhe von ca. 700 Millionen Euro. Dabei entfallen rund 120 Millionen Euro auf die Entsorgung der Einweggetränkebecher.

Betrachtet man die Straßenpapierkörbe ist festzustellen, dass 40 Vol.-% der Papierkorbabfälle aus Einwegkunststoffen bestehen, während im Bereich des Streumülls etwa 30 Vol.-% und bei dem Straßenkehricht und den Abfällen aus Sinkkästen lediglich ca. 10 Vol.-% festgestellt wurden. Für die Erfassung und Entsorgung von Tabakprodukten fallen jährlich 225 Millionen Euro an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erfassung der Abfälle von Tabakprodukten besonders kostenintensiv ist, denn diese landen häufig in Straßenpflasterfugen, Baumscheiben oder anderen schwer zugänglichen Stellen, was die Reinigung deutlich erschwert. Um einen möglichst umfassenden Überblick über das Abfallaufkommen im öffentlichen Raum und die damit einhergehenden Kosten zu erlangen, wurden auch die Abfälle untersucht, die nicht unter den Anwendungsbereich der Kunststoffrichtlinie fallen. Zwar machen die sog. Take-Away-Verpackungen, To-Go-Becher und die Tabakprodukte mit Filter einen großen Anteil der im öffentlichen Raum entsorgten Abfälle aus. Neben diesen Abfällen tragen jedoch auch Verpackungen aus Metall, Glas und PPK erheblich zum Gesamt-Litteringaufkommen bei.

Für die konkrete Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung in das nationale Recht muss nun der weitere Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet werden. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Kalkulations- und Planungssicherheit der kommunalen Betriebe zu legen. Da die Kunststoffrichtlinie darauf abzielt die Umwelt von Plastikabfällen zu entlasten, müssen vielerorts die Reinigungsleistungen angepasst und intensiviert werden. Auch die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger soll verstärkt werden, denn neben den Herstellern haben auch die Verbraucher eine Verantwortung dafür, dass Plastik nicht in die Umwelt gelangt. Wenn die kommunalen Unternehmen in zusätzliche Kehrmaschinen, Straßenpapierkörbe und auch in Personal investieren sollen, müssen die Finanzierungsbeträge der Hersteller jedoch für einen mehrjährigen Zeitraum festgelegt werden. Eine solche Festlegung mehrjähriger fester Finanzierungsbeträge der Hersteller lässt die Richtlinie auch ausdrücklich zu.