Positionspapier gegen Bioplastikentsorgung mit dem Bioabfall VKU und sieben weitere Verbände beziehen Position für hochwertigen Kompost

Recycling wird immer wichtiger – in der Wirtschaft, der Politik und der gesellschaftlichen Debatte. Allerdings muss die Herstellung und Qualität der Sekundärrohstoffe in jedem Fall so gut sein, dass ihr Einsatz umweltverträglich ist und sie einen Absatzmarkt finden. Das ist beim Bioabfall bislang der Fall.

Das großtechnische Recycling der in Haushaltungen, kleinen Gewerbebetrieben, Parks und Gärten anfallenden pflanzlichen und Küchenabfälle, die mit der Biotonne und an den kommunalen Annahmestellen getrennt gesammelt werden, ist seit drei Jahrzehnten bewährt. Diese Biotonnenabfälle („Biogut“) und Garten- und Parkabfälle („Grüngut“) werden zu Kompost recycelt, einem hervorragenden Bodenverbesserungs- und Düngemittel, und immer mehr auch zu Gärresten und Biogas verarbeitet.

Aber auch die Qualität von Kompost und Gärresten aus Biogut und Grüngut wird ganz wesentlich von der Reinheit ihrer getrennten Erfassung am Ort ihrer Entstehung bestimmt. Alle Störstoffe, wie Glas, Metalle und Kunststoffe, die einmal in den Biotonnen gelandet sind, müssen mit großem Aufwand teuer wieder herausgeholt werden – und jede Technologie hat ihre Grenzen.

Nun beabsichtigt die EU-Kommission, die Entsorgung bestimmter Produkte aus sogenannten „biologisch abbaubaren Werkstoffen“ (meist Bioplastik genannt) über die Biotonne und die kommunale Kompostwirtschaft zu erlauben.

Doch wenn schon Einkaufsbeutel aus Bioplastik in der industriellen Kompostierung nicht abgebaut werden, das haben Praxistests zur Genüge gezeigt, wie soll das dann bei Kaffeekapseln, Wegwerftellern usw. gelingen, die zum Beispiel noch deutlich größere Materialstärken haben? Die Bedingungen in der Kompostierung – und erst recht in der Vergärung – von Grüngut und Biogut  sind andere als in den Labortests für die „biologische Abbaubarkeit“ dieser neuen Werkstoffe, sodass diese bei der biologischen Abfallbehandlung nicht (vollständig) abgebaut werden. In der Vergärung ganz und gar nicht. Im fertigen Kompost sind Bioplastikreste gegebenenfalls eine Belastung für das Produkt und den Boden.

Am 6. Juni 2019 hat der VKU deshalb zusammen mit inzwischen acht weiteren Verbänden der Bioabfallwirtschaft, ASA, ANS, BDE, BVSE, DGAW, FVB, VHE und der federführenden BGK, das Positionspapier „Entsorgung von biologisch abbaubaren Kunststoffen über die Bioabfallbehandlung/Kompostierung“ veröffentlicht.

Gemeinsam vertreten die Verbände die Position, dass ausschließlich die besonders dünnen, speziell zur Auskleidung von Bioabfallsammelbehältern hergestellten Tüten aus Bioplastik technisch wie rechtlich für die Entsorgung zusammen mit den Bioabfällen zulässig sind, und auch das nur mit Zulassung durch den örtlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Alle anderen Produkte aus Bioplastik müssen – aufgrund ihrer derzeitigen Eigenschaften – bis auf Weiteres mit dem Restabfall entsorgt werden.

Die Verbände erkennen sehr wohl an, dass Produkte aus „Bioplastik“ vorteilhaft sein können. Sie können zum Beispiel nach achtlosem Wegwerfen die Umwelt aufgrund ihrer grundsätzlichen Abbaubarkeit weniger belasten als herkömmliche, nicht abbaubare Plastik. Die Kennzeichnung als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ wird jedoch abgelehnt, da sie den Eindruck vermitteln könnte, dass Bioplastikprodukte mit dem Bioabfall zusammen entsorgt werden dürfen. Bioplastik würde so auch nicht recycelt, sondern zu Wasser und Kohlendioxid abgebaut. Ohne Nutzen für den Boden würde zusätzliche Masse durch die Behandlungsanlage geschleust und die Kosten erhöhen. Die Branche spricht sich deshalb geschlossen für die Kennzeichnung mit den angewendeten Testvorschriften aus, zum Beispiel mit „entspricht DIN EN 14995“.

 

Weitere Informationen zum Thema "Bioabfall" finden Sie auch auf unserer Themenseite https://bioabfall.vku.de/

 

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  • Positionspapier

    zur Entsorgung von biologisch abbauberen Kunststoffen über die Bioabfallbehandlung/Kompostierung