Kooperationsvereinbarung Gas
Neue Übergangsregeln der Kooperationsvereinbarung: Für eine reibungslose Zusammenlegung der Marktgebiete 21.12.20

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Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben am 23. Dezember 2020 Übergangsregelungen zur Marktgebietszusammenlegung veröffentlicht. Zu Beginn der Marktgebietszusammenlegung am 1.10.2021 erfordert der Übergang von alten auf neue Prozesse neben zahlreichen Anpassungen auf Seiten der Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortlichen auch die Mitwirkung der Transportkunden und Bilanzkreisverantwortlichen. Daher ist es notwendig, Übergangsbestimmungen zu definieren. Dies haben die Verbände BDEW, VKU und GEODE im Wege einer zusätzlichen Anlage (Anlage 3) zum Leitfaden Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas Teil 1 (LF BKM Teil 1) der Kooperationsvereinbarung Gas XI umgesetzt. So wird die notwendige Klarheit für die Umsetzung der erforderlichen Anpassungen durch die Marktteilnehmer zu schaffen.

  • Die Übergangsregeln treten zum 1. April 2020 in Kraft.
  • Es ist geplant, dass sie zum 1. Oktober 2021 mit Inkrafttreten der KoV XII wieder entfallen.
  • Regelungen, die über den 1. Oktober 2021 fortbestehen müssen, werden im Rahmen der KoV XII an die entsprechenden Stellen des Leitfadens BKM überführt.

Zum Hintergrund:

Seit der GasNZV-Novelle von 2017 steht fest, dass die beiden deutschen Marktgebiete Gaspool und NCG spätestens bis zum 1. April 2022 zusammengelegt werden müssen. Um im Gleichklang mit dem Gaswirtschaftsjahr zu bleiben, hat man sich dafür auf den 1. Oktober 2021 verständigt. Im Zuge der Marktgebietszusammenlegung müssen zum einen maßgebliche Änderungen an der KoV vorgenommen werden. Die zurzeit in Überarbeitung befindliche KoV XII tritt am 1. Oktober 2021, also gleichzeitig mit der Marktgebietszusammenlegung, in Kraft. Weil sie aber keine Übergangsbestimmungen verbindlich festlegen kann, wurde die oben genannte Anlage 3 zum Leitfaden BKM geschaffen.

Nachweistools für synthetisch und für analytisch bilanzierende Netzbetreiber wurden überarbeitet

Des Weiteren hat die BDEW/VKU/GEODE-Verhandlungsdelegation das Nachweistool für synthetisch bilanzierende Netzbetreiber (Anlage 2 zum Leitfaden SLP - Prüfroutine synthetisches Verfahren) und für analytisch bilanzierende Netzbetreiber (Anlage 3 zum Leitfaden SLP - Prüfroutine analytisches Verfahren) geprüft und überarbeitet, um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen. Die Lesbarkeit und die Anwendbarkeit der beiden Tools haben sich dadurch erheblich verbessert, die Fehlersicherheit ist erhöht worden. Das Nachweistool für synthetisch bilanzierende Netzbetreiber wurde um die SigLinDE-Systematik erweitert. Beide können ab sofort verwendet werden.