Neue KoV XII kommt zum 1. Oktober 2021

Die erfolgten Änderungen betreffen insbesondere Themen, die im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete zum 1. Oktober 2021 stehen bzw. die der Umsetzung zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretender regulatorischer Vorgaben dienen.
In Erfüllung des § 61 Ziffer 3 der aktuell geltenden KoV in der letzten Änderungsfassung vom 1. Oktober 2020 informieren wir hiermit die Vertragspartner über die Änderungen der Kooperationsvereinbarung.
Es wurden der Hauptteil der Kooperationsvereinbarung, die Anlagen (Standardverträge) 1, 2, 4, 5 und 7 geändert. Der Lieferantenrahmenvertrag (Anlage 3) bleibt unverändert. Zudem wurden die nachstehend näher bezeichneten Leitfäden angepasst:
- Leitfaden „Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas“, Teil 1 inkl. Anlage 2 - Anlage 2: Teilbilanz bei MRU - Version 1.4
- Leitfaden „Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas“, Teil 2
- Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“
- Leitfaden „Bilanzierung Biogas“
- Leitfaden „Kostenwälzung Biogas“
- Leitfaden „Marktraumumstellung“
- Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“
Der Leitfaden „Sicherheitsleistung und Vorauszahlungen im deutschen Gasmarkt“ entfällt mit Wirkung zum 01.10.2021, da bei einer Überprüfung festgestellt wurde, dass der Leitfaden keine wesentlichen Inhalte enthält, die nicht in anderen Dokumenten (insbesondere in den Ein-/Ausspeiseverträgen) abgebildet sind. Auch die im Netznutzerforum vertretenen Verbände haben bestätigt, dass dem Leitfaden keine praktische Bedeutung mehr zukommt und eine Streichung unterstützt. Das Wegfallen des Leitfadens „Sicherheitsleistung und Vorauszahlung“ wirkt sich somit nicht auf die in der Kooperationsvereinbarung geregelten Inhalte aus und schließt zugleich das Risiko von Inkonsistenzen zwischen diesem Leitfaden und den Vertragstexten aus.
Mit Inkrafttreten der KoV XII am 01.10.2021 fällt des Weiteren die Anlage 3 zum Leitfaden „Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas", Teil 1 (Übergangsregelungen zur Marktgebietszusammenlegung) weg. Darin enthaltene Regelungen, die über den 01.10.2021 fortbestehen, sind im Rahmen der KoV XII an die entsprechenden Stellen des Leitfadens "Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas", Teil 1 überführt worden.
Eine detaillierte Erläuterung der wesentlichen inhaltlichen Änderungen können Sie der beigefügten Energie-Info entnehmen.
Die Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung haben nunmehr die Möglichkeit, die Änderungen zu prüfen und gegebenenfalls ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben, wenn sie die Änderungen nicht mittragen wollen. Die Frist zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts endet einen Monat nach Zugang dieser Information.
Wenn ein Vertragspartner nicht spätestens einen Monat nach Zugang der Information über die Änderungen der Kooperationsvereinbarung gekündigt hat, gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen.
Derzeit werden von den Verbänden die relevanten Themen für die KoV XIII identifiziert.
Verbändeanschreiben und Energieinfo
Hauptteil
Anlagen
Leitfäden
210331_KoV_XII_LF_BKM_Gas_Teil1
210331_KoV_XII_LF_BKM_Gas_Teil1_Anlage1_Stammdatenaustausch_am_NKP
210301_KoV_XII_LF_BKM-Gas_Teil1_Anlage2_Teilbilanz-bei-MRU_Version1-4
210331_KoV_XII_LF_BKM_Gas_Teil2
210331_KoV_XII_LF_Biogas_Bilanzierung
210331_KoV_XII_LF_Biogas_Kostenwälzung