Merkblatt zu Besten Verfügbaren Techniken

Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken (BVT) in der Abfallbehandlung zur Kommentierung freigegeben © VKU/regentaucher.com

Das für die Erarbeitung der Regeln für die Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Industrieanlagen zuständige EU-Büro (EIPPC-Büro) hat den finalen Vorentwurf der Schlussfolgerungen zum Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken (BVT) in der Abfallbehandlung zur Kommentierung freigegeben.

Das für die Erarbeitung der Regeln für die Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Industrieanlagen zuständige EU-Büro (EIPPC-Büro) hat den finalen Vorentwurf der Schlussfolgerungen zum Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken (BVT) in der Abfallbehandlung zur Kommentierung freigegeben.

In diesem Dokument sind die Beschlüsse aus dem Abschlussmeeting der zuständigen Arbeitsgruppe und weitere BVT-Schlussfolgerungen enthalten, die im Nachgang vom EIPPC-Büro aus den eingegangenen Kommentaren und Vorschlägen erarbeitet wurden. Letztere stehen jetzt zur Diskussion.

Die Mitglieder der Nationalen Expertengruppe (NEG) – darunter der VKU – werden am 11. Juli den Entwurf der nationalen Stellungnahme diskutieren, welche bis zum 14. Juli eingereicht werden muss.

Hintergrund: Die „Merkblätter über Beste Verfügbare Techniken“ werden von der EU-Kommission aufgrund der „Industrieemissionen-Richtlinie“ zur Kontrolle von Umweltemissionen aus Industrieanlagen erlassen. Sie werden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess durch das IPTS in Sevilla erarbeitet. Sie bestehen aus ausführlichen Beschreibungen der in der jeweiligen Industrie angewendeten Techniken und daraus abgeleiteten „Schlussfolgerungen“ darüber, welche der Techniken unter Emissionsschutzaspekten die besten sind.

Die „BVT-Schlussfolgerungen“ bestehen aus Beschreibungen dieser „besten“ Techniken und deren Anwendung, ihrer Anwendungsbeschränkungen sowie den Bandbreiten der Emissionen (in Luft und Wasser), die mit diesen Techniken (von Management bis Abgasreinigung) bei ordnungsgemäßem Betrieb zu erreichen sind. Die BVT-Schlussfolgerungen haben Rechtskraft. Die Industrieanlagen der jeweiligen Branche müssen spätestens vier Jahre nach der Veröffentlichung neuer BVT-Schlussfolgerungen den neuen Anforderungen entsprechen.