Inkrafttreten zum 01.10.2021
Marktkommunikation: BNetzA legt neue Datenformate fest 08.04.21

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Im Rahmen des Änderungsmanagements für Nachrichtentypbeschreibungen hat die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 29.01.2021 bis 26.02.2021 neue spartenübergreifende Nachrichtentypversionen konsultiert, die von der Expertengruppe EDI@ENERGY (Projektführung des BDEW) erarbeitet worden waren.

Die im Zuge der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen wurden mit Vertretern der Netzbetreiber, der Netznutzer, der Softwarebranche sowie der Bundesnetzagentur diskutiert. Erforderliche Überarbeitungen an den konsultierten Versionen sind sodann vorgenommen worden.

Als Ergebnis des Konsultationsverfahrens veröffentlichen Bundesnetzagentur sowie edi@energy zum 01.04.2021 die entsprechenden Dokumente auf ihren Internetseiten: www.bundesnetzagentur.de/gpke-geli und www.edi-energy.de

Diese Versionen gelten für alle gemäß den Festlegungen zur Marktkommunikation umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.10.2021. Etwaige frühere Umsetzungstermine, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz oder den Festlegungen der Bundesnetzagentur zum Redispatch ergeben, bleiben unberührt.

Hiervon abweichend sind die Vorgaben des Dokumentes „Regelungen zum Übertragungsweg“ bereits zum 01.07.2021 umzusetzen!

Aufgrund einer Entscheidung der Bundesnetzagentur in der Konsultationssitzung zur Handhabung der Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation durch den ÜNB sind weitere Anpassungen an den EBD „Stammdatensynchronisation“ sowie „Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation durch den ÜNB“ erforderlich. Die betroffenen Dokumente werden spätestens im Mai 2021 mit einer gesonderten Mitteilung veröffentlicht und sind sodann zum 01.10.2021 umzusetzen.

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