KWK-Evaluierung steht kurz vorm Abschluss Handlungsempfehlungen gehen tendenziell in die richtige Richtung

© Grafik_Dreaming Andy_Adobe Stock

Mitte Juni wurde der aktuelle Bericht zur Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) präsentiert und zur Konsultation gestellt. Den Rahmen hierfür setzte der Diskussionsprozess zur Zukunft der KWK, den das BMWi seit dem Sommer 2018 mit dem VKU und weiteren Stakeholdern führt. Der Bericht soll nun als Grundlage für eine Novelle des KWK-Gesetzes (KWKG) dienen. Sie wurde für die Mitte des nächsten Jahres avisiert.

Gemäß KWKG sollte die umfassende Evaluierung der KWK-Förderung bereits in 2017 erfolgen. Erst im September 2018 wurde jedoch ein erster Entwurf des Berichts veröffentlicht, um anschließend Stellungnahmen der Stakeholder einzuholen. Daraufhin wurde der Bericht überarbeitet und um neue Handlungsempfehlungen erweitert.

Der aktuelle Evaluierungsbericht weist für das Jahr 2017 eine KWK-Nettostromerzeugung von 117 TWh aus. Die Gutachter gehen davon aus, dass das KWK-Ziel in Höhe von 110 TWh für 2020 entsprechend erreicht und übererfüllt wird. Ferner zeigt die Evaluation auf, dass sich die Emissionseinsparungen durch KWK im Jahr 2017 auf bis zu 54 Mio. t CO2 beliefen und somit die deutsche Klimabilanz wesentlich verbessert werden konnte.

Der VKU gibt zu bedenken, dass eine Fortschreibung der Entwicklung der letzten Jahre ohne weitere Evaluierung nicht möglich ist. Beispielsweise ist ein nicht unerheblicher Anteil der vermeintlichen Zielerreichung auf die zum Ende des Jahres auslaufende Bestandsanlagenförderung zurückzuführen. Es ist fraglich, ob dies durch KWK-Ausbau ausgeglichen werden kann, der bereits im Jahr 2017 von einem deutlichen Rückgang geprägt war.

Die Handlungsempfehlungen des Evaluierungskonsortiums gehen aus Sicht des VKU tendenziell in die richtige Richtung. Erfreulich ist insbesondere die Empfehlung der Gutachter, dass KWKG beizubehalten und die Umstellung von Kohle- zu Gas-KWK verstärkt zu fördern sowie Impulse für den weiteren Ausbau und zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen zu setzen. Dazu soll u. a. die erneuerbare Wärmeerzeugung in einem KWK-System über einen "EE-Wärmebonus" gefördert und die Speicherförderung ausgeweitet werden.

Dem bestehenden Fördersystem mit einer fixen Marktprämie stellen die Gutachter ein sehr gutes Zeugnis aus. Vor diesem Hintergrund und mit der Sorge vor zu wenig Wettbewerb, raten die Gutachter davon ab, die Ausschreibungen auf KWK-Anlagen über 50 MW auszuweiten. Dies bestätigt die Einschätzung des VKU, dem die unlängst eingeführten Ausschreibungen für KWK-Anlagen im Segment 1 MW bis 50 MW nicht als ein geeignetes Mittel erscheinen, um die Ausbauziele möglichst kosteneffizient zu erreichen.

Weitere Kritik des VKU richtet sich insbesondere gegen das vorgeschlagene Zielsystem für 2030. Die Gutachter schlagen zum einen ein KWK-Ziel für 2030 vor, das einen nennenswerten Rückgang der KWK-Stromerzeugung bis auf das Niveau von 2010 bedeuten würde. Der VKU spricht sich hingegen dafür aus, dass die KWK als effizienteste Technologie unterstützend zum Ausbau der volatilen erneuerbaren Energien und begleitend zum Kernenergie- und schrittweisen Kohleausstieg mittelfristig den wesentlichen Teil der Residuallast abdecken sollte.

Zum anderen schlagen die Gutachter die Einführung eines übergreifenden nationalen EE-Ziels in Höhe von 30 Prozent für die Fernwärmeerzeugung in 2030 vor. Der VKU bewertet diese Zielsetzung als sehr ambitioniert. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum nicht alle CO2-freien bzw. -armen Arten der Wärme - also auch Abwärme aus Abfall- und Klärschlammverbrennung, Abwärme aus Abwasser und industrielle Abwärme sowie Wärme aus Power-to-Heat-Anlagen - zur Erfüllung des Ziels beitragen sollten.

Der VKU plädiert grundsätzlich dafür, die Steigerung des EE-Anteils in der Fernwärme verstärkt zu fördern. Gute Ansatzpunkte bieten kurzfristig der vorgeschlagene EE-Wärmebonus und das seit langem vom BMWi angekündigte Basis-Programm Wärmeinfrastruktur.

Für eine weitergehende Transformation der Fernwärme sollte das KWKG jedoch zu einem einheitlichen Förderrahmen für Wärmenetzsysteme weiterentwickelt werden. Dabei sollte ein geeigneter EE-Fördermechanismus integriert werden. Bei dieser umfassenden Reform als auch bei den anstehenden Gesetzesvorhaben, u. a. die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission und die Novelle des KWKG, sollten Grundsätze berücksichtigt werden, die der VKU in einem Positionspapier herausgearbeitet hat