Kabinettsbeschluss zum „Strukturstärkungsgesetz“
Mit dem Kabinettsbeschluss zum „Strukturstärkungsgesetz“ wurde ein erster wichtiger Meilenstein erreicht, um den Strukturwandel in den Kohleregionen und an den Kraftwerksstandorten erfolgreich zu gestalten. Er bietet den betroffenen Menschen und Regionen Chancen für neue und verlässliche Zukunftsperspektiven.

Das Bundeskabinett hat am 28. August den Entwurf für das "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Verteilung von Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen geregelt werden. Die Gelder von insgesamt 40 Mrd. Euro sollen in die Strukturentwicklung fließen und den Regionen neue wirtschaftliche Zukunftsperspektiven ermöglichen.
Mit dem Kabinettsbeschluss wurde ein erster wichtiger Meilenstein erreicht, um den Strukturwandel in den Kohleregionen und an den Kraftwerksstandorten erfolgreich zu gestalten. Der größte Anteil der Strukturhilfegelder kommt den Braunkohleregionen zugute, aber auch Steinkohlestandorte werden im Gesetz berücksichtigt. Während bei der Braunkohle eine prozentuale Aufteilung der Strukturmittel auf die einzelnen betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen ist, erfolgt dies im Steinkohlebereich nicht. Um auch für diese Standorte im Vorhinein Klarheit zu schaffen, wäre es aus Sicht des VKU wünschenswert, auch hier eine entsprechende Verteilung gesetzlich zu verankern.
Der beschlossene Entwurf sieht weiterhin vor, dass die Strukturhilfen für ganze Bundesländer zurückgestellt werden sollen, wenn einzelne Kraftwerksstilllegungen nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen. Unklar bleibt dabei, wie beispielsweise Kraftwerke berücksichtigt werden, die aus Gründen der Versorgungssicherheit länger am Netz bleiben müssen als vorgesehen war. In diesem Fall ist die Zurückhaltung von Strukturhilfen für eine gesamte Region aus VKU-Sicht der falsche Ansatz.
Positiv hervorzuheben, sind die geplante Einführung eines "Kompetenzzentrums Wärmewende" sowie die Stärkung von Förderungen auf kommunaler Ebene, wie beispielsweise die Verstärkung investiver Maßnahmen im Klimaschutz auf kommunaler Ebene im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist mit dem Zeitpunkt der Verkündigung des Kohleausstiegsgesetzes verknüpft. Das BMWi arbeitet zurzeit an einem Gesetzentwurf zur Beendigung der Steinkohleverstromung, welches nach Willen des Ministeriums noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll.