Kabinett beschließt „Klimaschutzprogramm 2030“ und Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetztes

Nach zähem Ringen hatte sich das Klimakabinett am 20. September 2019 auf Eckpunkte zum „Klimaschutzprogramm 2030“ verständigt. Knapp drei Wochen später hat das Bundeskabinett das gesamte Maßnahmenprogramm nun beschlossen – zeitgleich mit dem Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz. Es soll als Governance zur Einhaltung sektorspezifischer jahresscharfer Klimaschutzziele dienen.

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Mit großer Spannung wurden die Ergebnisse des sogenannten Klimakabinetts erwartet. Der Kabinettsausschuss "Klimaschutz", besetzt mit den Ministern der verantwortlichen Ministerien und unter Leitung der Bundeskanzlerin, hatte im letzten halben Jahr ein Maßnahmenpaket für ein "Klimaschutzprogramm 2030" erarbeitet, mit dem die deutschen Klimaziele für das Jahr 2030 erreicht werden sollen.

Am 20. September war zunächst ein Eckpunktepapier mit 65 Maßnahmenpunkten vorgestellt worden. Knapp drei Wochen später hat das Bundeskabinett nun das gesamte, 173 Seiten starke, Maßnahmenprogramm beschlossen. Im Rahmen der Kabinettssitzung verständigte man sich parallel auf den Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass sektorspezifisch vorgegebene, jahresscharfe Klimaschutzziele eingehalten werden. Bei Verfehlung sind als Gegenmaßnahmen Sofortprogramme vorgesehen, die durch das zuständige Bundesministerium vorgelegt werden müssen. Nach dem Gesetzentwurf ist geplant, dass diese Regelung im Fall einer Überschreitung auch für die Energiewirtschaft gelten soll. Die Energiewirtschaft unterliegt durch die geplante Reduzierung der Kohleverstromung aktuell einem grundlegenden Transformationsprozess, der einen erheblichen Beitrag zur Senkung der nationalen CO2-Emissionen betragen wird. Die Gefahr zusätzlicher Sofortprogramme droht eine geordnete Transformation, wie durch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung empfohlen, zu unterlaufen.

Das Maßnahmenpaket selbst zielt schwerpunktmäßig auf die Sektoren ab, die nicht dem ETS unterliegen. Dazu zählen der Verkehrs- und Gebäudesektor. Im Hinblick auf die von der Bundesregierung angestrebten Zielvorgaben des Klimaschutzplans 2050 besteht insbesondere in diesen Bereichen großer Nachholbedarf.

Im Mittelpunkt der zukünftigen Klimapolitik soll die Bepreisung von CO2 stehen. Das Klimakabinett einigte sich darauf, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Verkehr und Gebäude zukünftig mit einem Preis zu versehen. Dieser soll 2021 mit einem Festpreis für Verschmutzungsrechte von 10 Euro pro Tonne CO2 starten und bis 2025 schrittweise auf 35 Euro steigen. Danach soll sich der Preis der Verschmutzungsrechte über einen Handel bilden und grundsätzlich von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Gehandelt werden sollen Verschmutzungszertifikate durch Unternehmen, die fossile Energieträger wie Heiz- oder Kraftstoffe in den Verkehr bringen oder liefern.

Parallel dazu strebt die Bundesregierung eine Entlastung der Strompreise durch Senkung der EEG-Umlage an. Die geplante Senkung von 0,625 Cent/kWh würde einen durchschnittlichen Haushalt bei der Stromrechnung allerdings um lediglich 20 Euro pro Jahr entlasten.

Bei den sektorbezogenen Maßnahmen im Bereich Gebäude plant die Bundesregierung einen Mix aus Förderung und Ordnungsrecht. Neben den großen Maßnahmen wie der steuerlichen Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung und einer "Austauschprämie" für Ölheizungen gehören dazu unter anderem die Neukonzeption einer "Bundesförderung für effiziente Gebäude" und die Einführung einer anlassbezogenen verpflichtenden Energieberatung.

Auch im Verkehrsbereich sind umfangreiche Maßnahmen vorgesehen. Neben einem umfänglichen Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur ist eine verstärkte Förderung für den Umstieg auf elektrisch angetriebene PKW geplant. Außerdem ist die verstärkte Förderung öffentlich zugänglicher Ladesäulen adressiert.

Für den Ausbau der erneuerbaren Energien bekräftigt die Bundesregierung in ihrem Maßnahmenprogramm zwar das Ziel, im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 % erreichen zu wollen. Gleichwohl enthalten die geplanten Maßnahmen eine Mindestabstandsregel. Danach muss der Mindestabstand neuer und repowerter Windkraftanlagen zur Wohnbebauung 1.000 Meter betragen.

Der VKU begrüßt, dass mit dem beschlossenen Programm ein wichtiger erster Schritt für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele für 2030 gemacht wurde, dem nun weitere folgen müssen. Zunächst bedarf es der zügigen gesetzlichen Umsetzung der Maßnahmen. Der VKU wird die weiteren gesetzlichen Umsetzungen eng begleiten.