Innovationsausschreibungen im EEG VKU nimmt an Expertenanhörung im Bundestagsausschuss teil

Die von der Bundesregierung geplanten „Innovationsausschreibungen“ für erneuerbare Energien waren am 9. Dezember Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Die Sachverständigen zeigten sich skeptisch, ob die geplanten Innovationsausschreibungen in der Form geeignet sind, netz- und systemdienliche Anlagenkonzepte anzureizen. Besonders kritisch äußerten sich die Experten zur fixen Marktprämie.
Die von der Bundesregierung geplanten "Innovationsausschreibungen" für erneuerbare Energien waren am 9. Dezember Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Fabian Schmitz-Grethlein, der für den VKU teilnahm, empfahl den Abgeordneten, die Netz- und Systemdienlichkeit stärker in den Fokus zu nehmen. Der vorliegende Verordnungsentwurf beinhaltet vor allem eine fixe Marktprämie, einen Vergütungsstopp bei negativen Börsenpreisen und eine Verknap-pung der Zuschlagsmenge auf 80 Prozent der eingereichten Gebote. Insgesamt zeigten sich die Sachverständigen skeptisch, ob die geplanten Innovationsausschreibungen in der Form geeignet sind, netz- und systemdienliche Anlagenkonzepte anzureizen. Besonders kritisch äußerten sich die Experten zur fixen Marktprämie. Positiv wurde die Teilnahmemöglichkeit von Anlagenkombinationen bewertet. Schmitz-Grethlein und andere Experten forderten in diesem Zusammenhang allerdings mehr Technologieoffenheit und die Einbeziehung von Sektorkopplungsoptionen. Im Vorfeld der Anhörung hatte der VKU bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages.