Infobroschüre zum Gewerbeabfall
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat eine umfangreiche Broschüre zur novellierten Gewerbeabfallverordnung 2017 fertiggestellt.
Mit Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung am 1. August wird nun auch für den Gewerbesektor in Deutschland die fünfstufige Abfallhierarchie umgesetzt. Wesentliches Ziel ist dabei die getrennte Erfassung und Sammlung möglichst vieler weitgehend sortenreiner Abfallfraktionen als Voraussetzung für die anschließende Vorbereitung zur Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung zu machbaren Aufwänden und Kosten und in hoher Qualität.
Dafür werden der Gleichrang der sonstigen Verwertung mit dem Recycling abgeschafft und Hochwertigkeitskriterien für die Vorbehandlung und nachrangig für die energetische Verwertung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und die Aufbereitung von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen eingeführt. Um sicherzustellen, dass die getrennte Erfassung und Verwertung der dafür infrage kommenden Abfälle tatsächlich gestärkt werden, sind ferner auch umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten vorgesehen, die hohen Ansprüchen genügen müssen.
In den vier Abschnitten der Broschüre werden die Durchsetzung der Pflichtrestmülltonne, deren Umsetzung in der Praxis, die Finanzierung der Entsorgung überlassungspflichtiger Gewerbeabfälle durch Gewerbeabfallgebühren sowie die verschiedenen Entscheidungswege, Nachweis- und Dokumentationspflichten bei der Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle der Abfälle betrachtet. Damit möchte der VKU insbesondere den kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft eine erste Hilfestellung für die Umsetzung der neuen Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung an die Hand geben. Doch auch für Behörden, Gewerbetreibende und beauftragte Dritte könnte die Broschüre herangezogen werden.
Broschüre zum Download