Gutachten zum Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber Strom und Gas für die 3. Regulierungsperiode Umfangreiche Kritik am Vorgehen der BNetzA. Unzureichende Abbildung der Heterogenität.

Zur Festlegung der Erlösobergrenzen für die 3. Regulierungsperiode für Strom (ab 2019) und Gas (ab 2018) führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die jeweiligen Sparten jeweils einen Effizienzvergleich durch. Hierzu hat die BNetzA jeweils ein Gutachten veröffentlicht und der VKU hat zu beiden Stellung genommen.
In beiden Stellungnahmen sowohl zum Effizienzvergleich Strom als zum Effizienzvergleich Gas werden zahlreiche Kritikpunkte am Vorgehen der BNetzA geübt. Die in den Gutachten getroffene Aussage, wonach die vorgelegten Modell die besten statistischen Eigenschaften ausweist, ist so nicht richtig, da zahlreiche Möglichkeiten bestehen, das Modell sowohl statistisch als auch ingenieurwissenschaftlich zu verbessern. Auch müssen nach Ansicht des VKU in beiden Verfahren die Ausreißeranalysen angepasst werden muss, um den Anforderungen der ARegV gerecht zu werden und dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen. Eine wichtige Kernforderung besteht darin, dass die BNetzA und ihre Gutachter dem Auftrag der ARegV, die Heterogenität der Netzbetreiber möglichst weitgehend abzubilden, nicht nachgekommen sind. Die BNetzA bewertet dabei die statistischen Kriterien, die zudem Ermessensspielräume bieten, höher als die ingenieurswissenschaftlichen und vernachlässigt dabei die gesetzlich eindeutig vorgeschriebene Berücksichtigung der Heterogenität. Die Forderungen aus den vergangenen Stellungnahmen der Verbände wurden durch die BNetzA größtenteils nicht umgesetzt bzw. entsprechenden Untersuchungen nicht durchgeführt.
Zusätzlich zu den beiden Stellungnahmen der Verbände haben die Netzbetreiber aus dem Projekt „Benchmarking Transparenz“ (BMT) unternehmensindividuelle Auswertungen erhalten, um ihre Position im Effizienzvergleich und die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen in verschiedenen Modellalternativen nachvollziehen zu können.