Förderung von Wasserstofftankstellen Antragseinreichung bis zum 31. Juli 2019 möglich
Das Bundesverkehrsministerium fördert im Rahmen des NIP2-Programms die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen und hat dafür einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert kontinuierlich die weitere Errichtung von öffentlich zugänglichen Wasserstoff-Tankstellen im Straßenverkehr und hat dazu einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben zur Errichtung der Tankstelle. Zusätzlich kann ein Elektrolyseur zur Vor-Ort-Erzeugung von grünem Wasserstoff gefördert werden. Hier beträgt die Förderquote bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrausgaben. Der Förderaufruf steht auf der NOW-Homepage zur Verfügung, Anträge können über das easy-Online Portal bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden.
Hintergrund: Der neue Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (2016 - 2026) - kurz NIP 2 - und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Das BMVI stellt bis 2019 für Forschung, Entwicklung und Innovation und Maßnahmen zur Marktaktivierung insgesamt 250 Millionen Euro bereit. Über die Förderrichtlinie Marktaktivierung wurden bisher Brennstoffzellenfahrzeuge im ÖPNV und in Flotten, Züge und Schiffe mit Brennstoffzellen sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur gefördert. 100 Wasserstoff-Tankstellen soll es bis 2020 in Deutschland geben, aktuell sind 70 Wasserstoff-Tankstellen in Betrieb, weitere 30 befinden sich in der Umsetzung. Die nächste Zielmarke: 400 Wasserstoff-Tankstellen bis 2025.