Finanzierungshilfen durch Förderrichtlinien des BMVi Zeitpunkt der Antragstellung ist für Förderungshöhe maßgeblich
Um die Luftqualität in den Städten und den anliegenden Landkreisen und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung effektiv zu verbessern, hat die Bundesregierung das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ aufgesetzt. Ende letzten Jahres hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Hinblick auf Städte und Regionen mit NOx-Werten von mehr als 40 μg/m³ Luft eine Reihe neuer Förderrichtlinien zur Hardwarenachrüstung für Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks veröffentlicht bzw. neu aufgelegt. Dafür hatte sich der VKU eingesetzt.
Einige dieser Richtlinien möchten wir Ihnen kurz vorstellen. Für eine Antragstellung sollte jedoch der konkrete Richtlinientext herangezogen werden.
Durch die Förderrichtlinie zur Nachrüstung mit Selbstzündungsmotor angetriebenen schweren Kommunalfahrzeugen werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen gefördert. Die Richtlinie umfasst Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die den Schadstoffklassen der Stufen A und B (Euro I und II) bzw. der Stufen A, B1, B2 und C (Euro I, II, III, IV, V und EEV) zugeordnet werden können. Die Zuwendungshöhe beträgt bei einer Antragstellung bis zum 31.05.2019 15.000 Euro und ab dem 01.06.2019 12.000 Euro.
Eine weitere Förderrichtlinie unterstützt die Nachrüstung gewerblich genutzter leichter und schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2, für die rund 333 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020 zur Verfügung stehen. Die zulässige Gesamtmasse des jeweiligen Fahrzeuges dient lediglich als Orientierung und stellt keinen trennscharfen Abgrenzungswert dar. Vielmehr erfolgt die Abgrenzung zwischen einem leichten und einem schweren Handwerker- und Lieferfahrzeug über die der ursprünglichen Typgenehmigung zugrunde liegenden Emissionsgenehmigung. Kommunale Unternehmen werden zwar in dieser Förderrichtlinie nicht ausdrücklich als Antragsberechtigte genannt. Das BMVI hat signalisiert, dass Anträge kommunaler Unternehmen sehr wohlwollend geprüft würden, auch wenn die kommunalen Fahrzeuge in der Richtlinie nicht explizit genannt sind. Eine privatrechtliche Organisationsform des Betriebes könne ebenfalls hilfreich sein.
Auch die Nachrüstung von Diesel-Bussen im öffentlichen Personennahverkehr wird gefördert. Dabei müssen die Diesel-Busse den Schadstoffklassen der Stufen A, B1, B2 und C (Euro III, IV, V und EEV) zugeordnet werden können. Zur Antragstellung berechtigt sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber in einer der in Anhang II der Richtlinie genannten Kommunen Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen oder in deren Auftrag diese Leistungen erbracht werden. Kürzlich hat das BMVI den zweiten Förderaufruf zur Antragseinreichung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Förderquote beträgt nunmehr bis zu 80 % und lässt sich durch eine Kumulierung mit Fördermitteln Dritter auf landesrechtlicher Grundlage für denselben Fördergegenstand auf bis zu 95 % erhöhen. Anträge zur Förderung sind bis zum 01.07.2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen einzureichen.
Da der Entwurf der Europäischen Kommission zur Neufassung der Verordnung für allgemeine Sicherheit nur eine Verpflichtung für neue Fahrzeugtypen und für neu zugelassene Fahrzeuge im Hinblick auf die Ausstattung mit Abbiegeassistenzsystemen vorsieht, verfolgt die Förderrichtlinie zur Aus- und Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS) das Ziel, durch die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen. Aufgrund der hohen Inanspruchnahme der Förderrichtlinie ist das zur Antragstellung eingerichtete eService-Portal der BAG derzeit jedoch geschlossen. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.
Interessierte Mitgliedsunternehmen können seit 2017 bei der Lotsenstelle im BMVI gezielt auf umfassende Informationen und konkrete Beratung zurückgreifen.
- Servicezeiten: 09:00 - 17:00 Uhr
- LoMo(at)bmvi.bund(dot)de
- Telefon: 030 18300-6541
Zudem unterstützt auch das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik bei der konkreten Beratung zur Antragstellung:
- Servicezeiten: Montag und Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr, Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
- skkk(at)klimaschutz(dot)de
- Telefon: 030 39001-170