Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur zur Anreizregulierung

Die Bundesnetzagentur kommt mit der Erstellung des Evaluierungsberichts gem. § 33 Abs. 1 ARegV ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die bisherigen Erfahrungen mit der Anreizregulierung zu analysieren und insbesondere die Auswirkungen auf das Investitionsverhalten zu beleuchten. Der Evaluierungsbericht ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bis 31. Dezember 2014 vorzulegen.
Die Bundesnetzagentur hat für die Zwecke des Evaluierungsberichts aus einer Stichprobe der Unternehmen Anfang 2014 eine Datenabfrage durchgeführt und in bislang drei Workshops bisherige Zwischenstände der Untersuchungen vorgestellt. Die Evaluierung der Anreizregulierung zeugt von einem sehr großen Interesse seitens der Netzbetreiber und anderer Beteiligter: alle Workshops waren mit über 300 Teilnehmern besucht. Der VKU hat zu den bislang vorgestellten Zwischenergebnissen und den Thesen ein Positionspapier erarbeitet und der BNetzA als Adressat vor dem finalen Workshop am 23.10.2014 übermittelt.
Das VKU-Positionspapier konzentriert sich ausdrücklich auf die Belange von Verteilnetzbetreibern, weil sich die Anforderungen an die Regulierung der Fernleitungs- und Übertragungsnetzbetreiber grundlegend unterscheiden. Das Positionspapier hält sich in seiner Struktur an die von der BNetzA definierten Themenbereiche, deren zentrale Thesen kommentiert werden. Hinzugefügt wird schließlich die Thematik zum Smart-Meter-Roll-Out mit der Forderung, dieses Vorhaben und dessen regulatorische Implikationen aus Sicht der BNetzA zu kommentieren.
Das Positionspapier hebt zunächst die von der BNetzA proklamierte Ergebnisoffenheit des Evaluierungsprozesses hervor und appelliert daran, auch im finalen Evaluierungsbericht keine abschließenden Antworten auf alle offenen Fragen zu liefern. Stattdessen sollten zahlreiche mögliche Lösungsansätze umfassend aufgezeigt und aus dem Blick der BNetzA bewertet werden.
Die BNetzA soll zudem die Ziele der Regulierung aus ihrer Perspektive heraus priorisieren, um die Interpretation des Evaluierungsberichts sinnvoll zu ermöglichen. Zudem fordert das Positionspapier, dass Ideen und Anregungen der Branche im Evaluierungsbericht angemessen berücksichtigt und bewertet werden. Das Positionspapier konstatiert, dass die Netzbetreiber sich mit dem komplexen Gebilde der Anreizregulierung im Wesentlichen arrangiert haben, so dass eine grundsätzliche Änderung der Regulierungssystematik nicht erforderlich sei, sondern gezielte Anpassung. Hier besteht in den Augen des VKU aufgrund der Diskussionen der vergangenen Jahre kein Erkenntnisdefizit im eigentlichen zentralen Problem für die Verteilnetzbetreiber. Unzureichende Investitionsbedingungen in der Anreizregulierung, insbesondere der Zeitverzug, müssen zwingend beseitigt werden. Mit dem Modell der Investitionskostendifferenz (IKD) liegt ein passender Vorschlag als Ergänzung zum bisherigen System für den Bereich der Kapitalkosten ausgearbeitet vor.
Die Themenbereiche des Evaluierungsberichts und somit auch das VKU-Positionspapier gliedern sich wie folgt:
1. Themenbereich "Investitionsverhalten"
Hier wird im Positionspapier gefordert, neben der vergangenheitsbezogenen Darstellung des Investitionsverhaltens den tatsächlichen Investitionsbedarf der Netzbetreiber zu eruieren und dabei das individuelle Verhalten einzelner Netzbetreiber zu berücksichtigen. Hierbei wird der Zeitverzug als ein zentrales Investitionshemmnis hervorgehoben.
2. Themenbereich "Innovation"
Zu diesem Themenbereich wird zunächst festgestellt, dass zahlreiche Fragen noch offen sind und betont, dass der Anreiz für Netzbetreiber, Forschung und Entwicklung zu betreiben nicht ausreichend ist. Die von der BNetzA aufgestellten Thesen geben die einseitige Sicht der Behörde wider und werden daher sehr kritisch kommentiert.
3. Themenbereich "Effizienz"
Zu diesem Themenbereich wurden aus dem Projekt "Benchmarking Transparenz" bereits zwei Stellungnahmen verfasst, auf die Bezug genommen wird. Hervorgehoben werden die Ablehnung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors, ausreichende Berücksichtigung der Heterogenität der Netzbetreiber (City-Effekt) und die Notwendigkeit nach Beibehaltung der Best-of-Four-Abrechnung. Hinzugefügt wurde die in der Verbände-Stellungnahme nicht enthaltene Forderung, dass die Annahme nicht-fallender Skalenerträge im Effizienzvergleich nicht zur Disposition gestellt werden darf.
4. Themenbereich "Versorgungsqualität"
In diesem Themenbereich wird hervorgehoben, dass die derzeitige Ausgestaltung des Q-Elements, mit der Berücksichtigung der Netzzuverlässigkeit Strom, für die Regulierung der Versorgungsqualität zunächst ausreichend sei. Weitere Datenerhebungen sowie die Integration der Netzleistungsfähigkeit in das Q-Element sind derzeit nicht sinnvoll. Im Bereich Gas plädiert der VKU für ein Qualitätsmonitoring.
5. Themenbereich "Alternative Regulierungssysteme"
In diesem Abschnitt werden die von der BNetzA vorgestellten Thesen kommentiert, mit dem besonderen Fokus auf jährlichen Kapitalkostenabgleich und auf die Veröffentlichung aller Struktur- und Kostendaten der Netzbetreiber. Das von der BNetzA vorgestellte Gutachten zu den Erfahrungen mit anderen Regulierungssystemen im Ausland hat lediglich die Einsicht bestätigt, dass sich ein optimales Regulierungsregime nicht finden lässt.
6. Themenbereich "Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung"
In diesem Abschnitt wird der Fokus auf die Beibehaltung des Vereinfachten Verfahrens, auf die Vermeidung von doppelten Abfragen und auf das Vorgehen im Rahmen von Anhörungs- und Festlegungsverfahren gelegt.
7. Themenbereich "Kosten- und Erlösentwicklung"
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des zweiten Workshops eine Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen der Netzbetreiber im Zeitverlauf dargestellt. Hierzu hatte die Behörde die zugestandenen Erlöse (Erlösobergrenze inkl. Sondereffekten wie Investitionsbudgets und Erweiterungsfaktor) mit den genehmigten Kosten abgeglichen, die für die Betrachtungsjahre fortgeschrieben wurden (insbeson¬dere im Bereich der Kapitalkosten unter Berücksichtigung der getätigten Investitionen). Im Rahmen des Workshops war erkennbar, dass die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage zur Aussage neigt, dass die Erlöse im Betrachtungszeitraum auskömmlich waren, d. h. die Kosten deckten und hinreichende Renditen ermöglichten. Im VKU-Positionspapier wird dargelegt, dass die gewählte Vorgehensweise nicht zielführend ist und keine Aussage über eine hinreichende Kostendeckung erlaubt.
8. Themenbereich "Smart-Meter-Roll-Out"
An dieser Stelle formuliert der VKU die Erwartung, dass im Evaluierungsbericht eine Auseinandersetzung mit diesem Themenbereich erfolgt und somit Ideen, Anregungen und die Sichtweise der BNetzA auf dieses Projekt geäußert werden.
Weitere Details können dem VKU-Positionspapier in der Anlage entnommen werden.
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