Bundeswirtschaftsministerium stellt Eckpunkte für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken vor

Die Kommission für "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", die sogenannte Kohlekommission, hat am 26. Januar 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. In einem mehrmonatigen Prozess hat die Kommission einen Kompromiss erarbeitet, mit dem die Weichen für eine sukzessive Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 gestellt werden sollen. Der Abschlussbericht enthält zahlreiche, konkrete Maßnahmenvorschläge, die in gesetzgeberisches Handeln umgesetzt werden müssen. Das Bundeswirtschaftsministerium legt bei der Umsetzung des Kohleausstiegs nun ein hohes Ambitionsniveau vor.
Zur Gewährleistung eines rechtssicheren Vorgehens hatte die Kommission empfohlen, Kraftwerke auf Grundlage von einvernehmlichen Verträgen mit den jeweiligen Kraftwerksbetreibern stillzulegen. Gegenstand der Verträge sollen Entschädigungsleistungen sein. Während für Braunkohleanlagen - nach Kommissionsempfehlung - Verhandlungslösungen angestrebt werden sollten, könnte die Höhe der Entschädigungen für Steinkohleanlage durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium greift diese Empfehlung nun auf und hat erste Eckpunkte für ein entsprechendes Steinkohleinstrument gegenüber Betreibern und Verbandsvertretern in interner Runde vorstellt. Ausschreibungen sollen demnach in den ersten Jahren des Kohleausstiegs durchgeführt werden. Einen Zuschlag sollen jene Betreiber erhalten, die für eine Anlage zu den geringsten Stilllegungskosten pro CO2-Emission anbieten können. Für die Detailausgestaltung des komplexen Instruments, werden derzeit ministeriumsintern noch offene Fragen diskutiert. Der VKU sieht durch ein Ausschreibungsinstrument insbesondere die Interessen von Steinkohle-KWK-Anlagen gefährdet. Neben der reinen Stromerzeugung muss bei diesen Anlagen der Wegfall der lokalen Wärmeerzeugung ortsgebunden kompensiert werden.
Geht es nach dem Ministerium, soll es mit der Verabschiedung eines Kohleausstiegsgesetzes - welches neben den Regelungen zur Steinkohle auch die Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern enthalten soll - nun schnell gehen: Bereits im Herbst soll ein Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden, damit das parlamentarische Verfahren bis Ende 2019 abgeschlossen werden kann. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung müsste damit schon im Laufe des August erfolgen. Die Notifizierung bei der Europäischen Kommission soll parallel dazu stattfinden. Bereits Anfang 2020 soll das Gesetz nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft getreten sein. Der VKU wird den Prozess weiter begleiten.