Bundestagsausschuss konsultiert Experten zum Energiesammelgesetz VKU fordert Verbesserungen für Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom

Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU, hat sich in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 20. November dafür stark gemacht, die Förderung nach dem KWKG bis 2025 zu verlängern und Förderkürzungen im KWK-Anlagenbestand abzumildern. Auch wandte sich Wübbels gegen drohende Verschlechterungen für Mieterstrommodelle.

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages beschäftigte sich am 20. November im Rahmen einer Anhörung mit dem Energiesammelgesetz. Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU, war als Sachverständiger geladen. Er setzte sich dafür ein, die Förderung nach dem KWKG bis 2025 zu verlängern. Gemäß Energiesammelgesetz wäre die Förderung weiterhin bis 2022 befristet. Zudem sprach sich Wübbels deutlich gegen die geplante Absenkung der Fördersätze für bestehende KWK-Anlagen aus.

Auch die vorgesehenen Kürzungen bei der Solarstromvergütung stoßen beim VKU auf Kritik. Herr Wübbels forderte in der Anhörung, zumindest Mieterstrom von der Neuregelung auszuschließen. Viele Stadtwerke haben bereits damit begonnen, Versorgungsmodelle zu entwickeln, bei denen Bewohner von Mietshäusern den auf dem eigenen Hausdach erzeugten Strom nutzen können. Sollte der Bundestag den Regierungsentwurf unverändert durchwinken, drohte das Aus für kommunalwirtschaftliche Mieterstrommodelle.

Das Energiesammelgesetz, welches einst als "100-Tage-Gesetz" angekündigt worden war, betrifft insgesamt 19 Gesetze und Verordnungen. Der VKU hat am 16. November 2018 eine umfassende Stellungnahme dazu abgegeben. Darin fordert der VKU einen tragfähigen Rechtsrahmen, damit die Wärmewende mit Hilfe der KWK vorangebracht werden kann. Darüber hinaus nimmt der VKU Stellung zu den zahlreichen Änderungsvorhaben beim EEG - von Sonderausschreibungen über Solarstromvergütung bis hin zum Messen und Schätzen von Strommengen.

Die Ergebnisse der Anhörung werden nun zwischen den Bundestagsfraktionen von Union und SPD beraten. Damit das Gesetz wie geplant zum Jahresbeginn 2019 in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat vor Weihnachten ihre abschließenden Beschlüsse fassen.