Bundestagsausschuss empfiehlt weitreichende Änderungen am Energiesammelgesetz Verbesserungen bei Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat sich am 28. November 2018 für weitreichende Änderungen am Regierungsentwurf des Energiesammelgesetzes ausgesprochen. Insbesondere die Verlängerung des KWKG bis 2025, eine der Kernforderungen des VKU, ermöglicht Investitionsentscheidun-gen, die essentiell für die Wärmewende vor Ort sind. Außerdem soll die Kürzung bei der Solarstromvergütung weniger drastisch ausfallen. Weiterhin verzichtet der Ausschuss auf Änderungen beim Redispatch. Auch für diese beiden Punkte hatte sich der VKU eingesetzt.

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat sich am 28. November 2018 dafür ausgesprochen, den Regierungsentwurf des Energiesammelgesetzes in entscheidenden Punkten abzuändern, was insbesondere für die Kraft-Wärme-Kopplung zu Verbesserungen führt.

So empfiehlt der Ausschuss, die Förderung nach dem KWKG wie vom VKU gefordert bis 2025 zu verlängern. Gemäß dem Regierungsentwurf wäre die Förderung bis 2022 befristet geblieben. Zuletzt hatte sich der VKU im Rahmen der Ausschussanhörung am 20. November 2018 entschieden dafür eingesetzt, dass die Verlängerung in das Gesetz aufgenommen wird. Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU, der als Sachverständiger geladen war, verdeutlichte den Abgeordneten, dass damit Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen möglich werden, die essentiell für Wärmenetze und damit die Wärmewende vor Ort sind.

Auch der Beschluss zur KWK-Bestandsförderung ist positiv zu werten. Gegenüber der ursprünglichen Absicht des BMWi, die Fördersätze für alle Anlagen auf 0,7 ct/kWh ab dem 1. Juli 2018 abzusenken, bleibt die Förderung für Anlagen bis 50 MW unverändert. Für größere Anlagen wird sie ab dem 1. Januar 2019 gestuft nach Größenklassen abgesenkt. Die Bestandsförderung läuft für alle Anlagen Ende 2019 aus. Die Nachbesserungen leisten einen wichtigen Beitrag, um klimafreundliche KWK-Anlagen weiterhin betreiben zu können.

Ein weiteres Ergebnis der Ausschusssitzung: Die Kürzung bei der Solarstromvergütung wird weniger drastisch ausfallen. Auch dafür hatte sich der VKU eingesetzt. In der Anhörung hatte Herr Wübbels darauf hingewiesen, dass viele Stadtwerke bereits damit begonnen haben, Versorgungsmodelle zu entwickeln, bei denen Bewohner von Mietshäusern den auf dem eigenen Hausdach erzeugten Strom nutzen können. Mit den vom Ausschuss vorgeschlagenen Modifizierungen besteht nun doch noch eine Chance, Mieterstrommodelle weiter auszubauen, obgleich weitere Erleichterungen notwendig wären.

Schließlich ist es ein Erfolg des VKU, dass die Regelungen zum Redispatch von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wurden. Dies schafft die nötige Zeit, um zu einer ausgewogenen Regelung zwischen der Anforderung von Redispatch durch den Übertragungs- und durch die Verteilnetzbetreiber zu kommen. Zudem waren die Fragen der Kostenerstattung für den Bilanzausgleich durch den VNB absolut unzureichend geklärt. Hier besteht nun die Chance für eine sachgerechte und ausgewogene Untersetzung.

Das Energiesammelgesetz, welches einst als "100-Tage-Gesetz" angekündigt worden war, betrifft insgesamt 19 Gesetze und Verordnungen. Der VKU hat am 16. November 2018 eine umfassende Stellungnahme dazu abgegeben. Darin fordert der VKU einen tragfähigen Rechtsrahmen, damit die Wärmewende mit Hilfe der KWK vorangebracht werden kann. Darüber hinaus nimmt der VKU zu den zahlreichen Änderungsvorhaben beim EEG Stellung - von Sonderausschreibungen über Solarstromvergütung bis hin zum Messen und Schätzen von Strommengen.

Der VKU rechnet damit, dass der Bundestag das Energiesammelgesetz unter Maßgabe der Ausschussempfehlungen am 30. November 2018 beschließen wird. Am 14. Dezember 2018 wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzeswerk befassen. Zum Jahresbeginn 2019 soll es in Kraft treten.