Bundesrat verabschiedet LNG-Verordnung

Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland am 7. Juni 2019 zugestimmt. Damit verbessert die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland. Laut der Verordnung sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt: 90 Prozent trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.
Gleichzeitig hat der Bundesrat die vom Wirtschaftsausschuss empfohlene Entschließung verabschiedet. Darin stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland spielt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen - auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass bei den derzeitigen Rahmenbedingungen Gasspeicher in Deutschland dauerhaft nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Die bei der Ein- und Ausspeicherung von Gas zu zahlenden Netzentgelte und die Konvertierungsumlage seien so ausgestaltet, dass ein Speicher in Deutschland höher belastet wird als ein konkurrierender Speicher im unmittelbar angrenzenden Ausland (zum Beispiel Niederlande, Österreich). Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zur Sicherung der Gasspeicherinfrastruktur in Deutschland, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit diese höheren Belastungen im Vergleich zu Speichern in Nachbarländern rasch aufgehoben werden. Der Bundesrat hält es für notwendig, das Abgaben-, Entgelte- und Umlagesystem insgesamt zügig anzupassen, um die Schaffung eines EU-Gasbinnenmarktes mit gleichen Spielregeln zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für eine systemdienliche Nutzung von Speichern mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der Sektorenkopplung zu schaffen.
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