Bundesrat fordert Verlängerung des KWKG und Erhalt der Bestandsförderung VKU begrüßt Votum für Versorgungssicherheit und Klimaschutz

Der Bundesrat hat sich am 21. September 2018 dafür ausgesprochen, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest zu gestalten. Dazu fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das KWKG bis zum Jahr 2025 zu verlängern und die Förderhöhe von bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beizubehalten.
Der VKU begrüßt dies. Die geforderten Änderungen sind geeignet, Rechts- und Planungssicherheit für die Energiewende zu schaffen und somit Versorgungssicherheit und Klimaschutz zu fördern. Denn: KWK-Anlagen liefern verlässlich klimafreundliche Energie und gleichen die Schwankungen der erneuerbaren Energien aus.
Die Verlängerung der Inbetriebnahmefrist bis Ende 2025 würde jenen kommunalen Unternehmen Planungssicherheit verschaffen, die neue KWK-Anlagen planen. Derzeit werden Projekte nicht begonnen, weil das Risiko zu groß ist, bei Verzögerungen nicht bis Ende 2022 fertig zu werden. Darüber hinaus brauchen wir aber - gerade vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Zukunft der Kohleverstromung - eine längere Perspektive, um Versorgungssicherheit zu garantieren. Weiterhin fordert der Bundesrat, die Höhe der Förderung von bestehenden KWK-Anlagen beizubehalten: Das ist wichtig für den langfristigen und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und damit ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz.
Mit Blick auf die gegenwärtigen Diskussionen in der Energiepolitik setzt der Bundesrat nun ein starkes Zeichen, auch mit Blick auf das sogenannte 100 Tage-Gesetz: Die Energiewende gelingt nur dann, wenn sich die Marktakteure auf stabile politische Rahmenbedingungen verlassen können und für ihre langfristigen Investitionen die nötige Rechts- und Planungssicherheit haben.