Bund fördert Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme

Die Bundesregierung unterstützt die Einführung der Brennstoffzellentechnologie zur Wärme- und Stromversorgung in neuen und bestehenden Gebäuden mit einem Zuschuss je Brennstoffzelle bis zu 28.200 EUR. Auch kommunale Unternehmen mit einem mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund sowie kommunale Gebietskörperschaften und deren unselbständigen Eigenbetriebe sind antragsberechtigt.
Das Förderprogramm richtet sich weiterhin an natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU sowie gemeinnützigen Organisationsformen.
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer elektrischen Leistung von mindestens Pel = 0,25 kWel bis maximal Pel = 5,0 kWel in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Der Investitionszuschuss beträgt maximal 5.700 EUR sowie einer ergänzenden leistungsabhängigen Komponente. Maximal werden 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Für die Bestätigung der Förderfähigkeit des Brennstoffzellensystems bei Antragsstellung und nach Abschluss des Vorhabens ist ein Energieeffizienzexperte aus der Liste www.energie-effizienz-experten.de einzubinden. Je nachdem, ob es sich bei dem Gebäude, in die die Brennstoffzelle eingebaut werden soll, um ein Wohn- oder um ein Nichtwohngebäude handelt, muss dieser Effizienzexperte in der Liste für die Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude" bzw. "- Nichtwohngebäude" eingetragen sein.
Mit der Beraterausweitung zum 01.12.2017 sind Mitarbeiter kommunaler Energieversorgungsunternehmen grundsätzlich für das Förderprogramm „Energieberatung Wohngebäude“ zugelassen und. Sie verfügen damit über die Grundvoraussetzung, sich in diese Rubrik der Energieeffizienz-Experten-Liste ein-tragen zu lassen.
Unverständlich ist, dass kommunale Unternehmen für das Förderprogramm „Energieberatung kommunale Nichtwohngebäude“ immer noch nicht als Berater zugelassen sind und damit keinen Bestätigungsvermerk für KfW-geförderte Brennstoffzellen für Nichtwohngebäude erteilen können. Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht des VKU nicht nachvollziehbar. Der VKU wird sich daher auch intensiv dafür einsetzen, dass das Förderprogramm „Energieberatung kommuna-le Nichtwohngebäude“ im Rahmen eines Level-Playing-Fields allen relevanten Beratern, und damit auch Mitarbeitern kommunaler Energieversorgungsunter-nehmen offen steht.
Die genauen Förderbedingungen des Förderprogramms „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ finden Sie unter diesem Link.