Zu geringe Verzinsung gefährdet Erfolg der Energiewende.
BNetzA-Festlegung der EK-Verzinsung für die 4. Regulierungsperiode 31.10.21

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Die Bundesnetzagentur hat am 20.10.2021 die Festlegung für die Eigenkapitalverzinsung für die kommende 4. Regulierungsperiode veröffentlicht. Darin wurde eine zulässige kalkulatorische EK-Verzinsung in Höhe von 5,07 Prozent für Neuanlagen vor Steuern einheitlich für Strom und Gas festgelegt.

Der VKU hat zu dem Festlegungsentwurf vom 14.07.2021 eine Stellungnahme eingereicht. In der Stellungnahme werden sowohl die erheblichen methodischen Mängel der Berechnungen als auch die energie- und wirtschaftspolitische Dimension einer nach Ansicht des VKU mangelnden Ermittlung der EK-Verzinsung thematisiert.

Nach Auffassung des VKU wird eine derart erhebliche Absenkung der kalkulatorischen Renditen ein falsches und nachhaltig problematisches Signal für Netzbetreiber und Investoren setzen. Damit werden die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende gefährdet.

Die einseitige Fokussierung der Regulierungsbehörden auf Kostensenkungen können zu einer spürbaren Zurückhaltung bei den strategischen und innovationsbezogenen Investitionen führen. Obwohl Deutschland zu den Staaten mit dem größten Netzausbaubedarf zählt, liegen die deutschen Eigenkapitalzinssätze auf einem der letzten Plätze. Die Ursache hierfür liegt in einer Zinsmethodik, die nicht für die Energiewende entwickelt wurde und die die aktuelle Zinspolitik nicht berücksichtigt.

Das drastische Absinken der EK-Verzinsung kann zudem dazu führen, dass aufgrund von Einsparprogrammen der Fokus nicht auf die Gewinnung und Qualifikation von Arbeitskräften gelenkt werden kann. Ein angemessener Regulierungsrahmen sollte nach Auffassung des VKU auch die Ausbildung, Gewinnung und Qualifizierung der notwendigen Fachkräfte zu marktkonformen Bedingungen berücksichtigen und ermöglichen.  

Obwohl eine Erhöhung des Zinssatzes von 4,59 Prozent, die in dem Festlegungsentwurf zunächst vorgeschlagen wurde, auf 5,07 Prozent erreicht werden konnte, muss dieses Ergebnis gleichwohl als nicht ausreichend und nicht angemessen angesehen werden. Der VKU wird dies weiterhin in geeigneten Gesprächsformaten thematisieren und sich für eine Verbesserung der Investitionsbedingungen einsetzen.