Bestreben des VKU zur Befreiung der Abfallwirtschaft von der LKW-Maut
Der Bundesrat hat im Juli 2018 beschlossen, die Bundesregierung um Prüfung zu bitten, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und –entsorgung genutzt werden, von der LKW-Maut befreit werden können. Die Bundesregierung hat das Ansinnen des Bundesrats in einer Stellungnahme abgelehnt, der Ball liegt nun beim Bundestag. Der VKU unterstützt das Ansinnen des Bundesrats nachdrücklich, die VKU-Geschäftsstelle hat einen Musterbrief an die VKU-Mitglieder der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtreinigung gesandt, um das Begehren zu untermauern.
Derzeit läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Erhöhung der Sätze für die LKW-Maut, die seit 01.07.2018 nicht nur für Bundesautobahnen, sondern auch für Bundesstraßen gilt, und somit ggf. auch die VKU-Mitglieder unter Umständen erheblich belastet.
Der Bundesrat hat Anfang Juli beschlossen, die Bundesregierung um Prüfung zu bitten, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der LKW-Maut befreit werden können (BR-Drucksache 2017/18(B)). Die Bundesregierung hat das Ansinnen des Bundesrats abgelehnt. Das parlamentarische Verfahren geht nun in die entscheidende Runde.
Der VKU unterstützt das Ansinnen des Bundesrats nachdrücklich, da damit die Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben als Ausnahmetatbestand von der Mautpflicht festgelegt wird. Das mit der Mautpflicht verfolgte Ziel der Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasser ist ferner bei Abfalltransporten zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung weder möglich noch sinnvoll. Denn die kommunale Sammlung von Abfällen aus Haushalten und dem Gewerbe lässt sich nicht auf die Schiene verlagern, es gibt daher keine Alternative zum Transport auf der Straße. Eine Lenkungswirkung durch die Maut ist hier schon rein logistisch ausgeschlossen. Die Abfallentsorgung muss auch gerade in ländlich geprägten Regionen bei Grundstücken, die an einer mautpflichtigen Bundesstraße liegen, gewährleistet werden; ein Umfahren ist hierbei nicht möglich. Eine Verlagerung des Verkehrs auf Stadt- und Kreisstraßen im Übrigen führt, wenn überhaupt möglich, zudem nur zu noch höheren Umweltbelastungen.
Darüber hinaus bestehen für viele Fahrzeuge der kommunalen Fuhrparks derzeit keine bzw. kaum umweltschonende Alternativmodelle. Der Verweis darauf, dass die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge die Mautlast senken kann, setzt jedoch die Beschaffung entsprechender LKW-Modelle am Markt voraus. Da mangels gängiger und gut finanzierbarer Alternativen kaum Möglichkeiten bestehen, den kommunalen Fuhrpark zeitnah umzurüsten, kann die finanzielle Maut-Belastung für kommunale Unternehmen in absehbarer Zeit nicht gesenkt werden.
Um das Ansinnen des Bundesrats im weiteren parlamentarischen Verfahren zu unterstützen, hat die VKU-Geschäftsstelle (Sparte Abfallwirtschaft/Stadtreinigung) einen Musterbrief entworfen, mittels dessen die VKU-Mitglieder der Sparte ihre(n) örtlichen Bundestagsabgeordnete(n) anschreiben und sich für die Befreiung der LKWs der kommunalen Abfallwirtschaft von der LKW-Maut uner Hinweis auf ihre individuelle Belastung aussprechen können.
Der VKU wird das Gesetzgebungsverfahren weiter aktiv begleiten.