Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien („Akzeptanz-AG“)

Im Rahmen einer sogenannten „Akzeptanz-AG“ versuchen die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD noch offene Fragen zur Energiepolitik zu klären.

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Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Auftrag hat, Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz bei der Windkraft an Land zu beraten. Die Einsetzung dieser "Akzeptanz-AG" war im Rahmen des Kompromisses zum Energiesammelgesetz Ende Oktober 2018 von den Koalitionsfraktionen verabredet worden.

Die Palette der zu beratenden Maßnahmen ist groß. In einer Vereinbarung vom 30.10.2018 sind beispielhaft aufgeführt: Abstandsregelungen und Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen, Stärkung der Beteiligungsbefugnisse von Städten und Kommunen, Veränderung von Planungsverfahren sowie ein "Süd-Bonus" von 0,3 Cent/kWh in den Wind-Ausschreibungen.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Abgeordneten von CDU/CSU und SPD zusammen. Vorgesehen ist auch eine Beteiligung der Länder. Zudem sollen Vertreter von Anwohnerinteressen, DST, DStGB und Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Zwischenzeitlich hat sich der Arbeitsplan der AG konkretisiert. Es soll insgesamt sechs Sitzungen der AG bis Ende März 2019 geben. Thematisch werden dabei die Themen Förderbedingungen für erneuerbare Energien, 65-%-Ziel und Ausbaupfad erneuerbarer Energien, Akzeptanzfragen sowie Netze diskutiert.

Das BMWi wird zur fachlichen Einschätzung und Umsetzung der jeweiligen politischen Einigung herangezogen werden. Es ist vorgesehen, spätestens im Herbst 2019 zur gesetzlichen Umsetzung der Ergebnisse zu kommen.