Ausrüstung schwerer Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen Förderrichtlinie des BMVI wurde am 20. Dezember 2018 veröffentlicht

Ein AAS genanntes Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenz Systemen wurde Mitte Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit soll die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen, ab 3,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen gefördert werden.

Die Unfälle mit Beteiligung von schweren unübersichtlichen Nutzfahrzeugen und Bussen und schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern, insbesondere beim Rechtsabbiegen der großen Fahrzeuge haben oft tödlichen Ausgang oder verursachen schwerste Verletzungen. Eine Möglichkeit besser vor Kollisionen beim Abbiegevorgang gewarnt zu werden, ist die Nutzung von Abbiegeassistenzsystemen. Deshalb fördert das BMVI seit 1. Januar 2019 die freiwillige Aus- und Nachrüstung von LKW und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen mit fünf Millionen Euro pro Jahr. Gefördert werden System- und externe Einbaukosten bei Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen bei der Nachrüstung sowie Systemkosten entsprechender Abbiegeassistenzsysteme, die in Neufahrzeugen verbaut werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer MdB hat im Juli 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gestartet, bei der sich auch der VKU als Unterstützer engagiert hat. Verschiedene technische Maßnahmen und unterschiedliche Ansätze zur Unfallvermeidung der kommunalen Unternehmen wurden dabei vorgestellt. Der Richtlinientext mit den Förder- und Zulassungsdetails von geeigneten Systemen ist auf die Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verlinkt. Die Anzahl der Fahrzeuge, die pro Fuhrpark gefördert werden ist ebenso limitiert wie der Förderbeitrag pro Fahrzeug. Vielleicht kann das BMVI bei entsprechendem Erfolg der Nach- und Ausrüstungsmaßnahmen in der nächsten Zeit noch Fördermittel nachlegen. Dieses Programm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenz-Systemen, löst bei mautpflichtigen Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen das bisherige Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs ab. Beginnend ab dem 21.01.2019 können auf der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) Anträge für eine Förderung gestellt werden. Alle Abbiegeassistenzsysteme, welche die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten technischen Kriterien erfüllen, sind unter Einhaltung der Förderrichtlinie förderfähig. Einzelheiten, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung, können auf der Webseite des BAG und unter www.bag.bund.de eingesehen werden.

Für Rechtsfragen zum Förderprogramm steht Ihnen im VKU-Bereich Recht die Referentin für Öffentliches Recht, Frau Saskia Rehn (Tel.: 030.58580-137; Mail: rehn(at)vku(dot)de), gerne zur Verfügung.