5. Mitteilung zur Umsetzung des Beschlusses GaBi Gas 2.0

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Die Beschlusskammer 7 der BNetzA hat am 17.12.2019 ihre 5. Mitteilung zur Umsetzung des Beschlusses „GaBi Gas 2.0“ vom 19.12.2014 (Az.: BK7-14-020) veröffentlicht.

VNB-Verbände hatten „SLP-Evaluierungsbericht“ vorgelegt

Die Verteilernetzbetreiber (VNB) hatten der Beschlusskammer den Evaluierungsbericht zur Prognosegüte von Standardlastprofilen (SLP) Gas und dem Anreizsystem für Standardlastprofil-Entnahmestellen gemäß Tenorziffer 9. lit. b) der Festlegung GaBi Gas 2.0 vorgelegt. Der Bericht befürwortet die Fortführung der gegenwärtigen Anreizsystematik für die Netzkontoabweichungen SLP. Änderungen am Anreizmechanismus werden lediglich in Bezug auf Netzkontosalden, die wesentlich von den als gaswirtschaftlich üblich anzusehenden Fehlmengen abweichen, vorgeschlagen. Netzbetreiberindividuelles Optimierungspotential bei der Anwendung von Standardlastprofilen sieht der Bericht ferner in einer verstärkten Nutzung der Gasprognosetemperatur. Die Beschlusskammer begrüßt die Untersuchungsergebnisse des vorgelegten Berichts und unterstützt ausdrücklich die darin vorgeschlagenen Maßnahmen.

BNetzA-Bewertung des SLP-Evaluierungsberichts

Der Bericht zeige in seinen Ergebnissen, dass die bisherigen Branchenbemühungen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lastprofilverfahren nach Einschätzung der Beschlusskammer offenkundig zu einer gefestigten Anwendungspraxis geführt haben. Diese ziele darauf ab, die verfahrensimmanenten Schwachstellen und damit die Fehlmengenbildungen auf ein weitgehend unvermeidbares Niveau zu beschränken. Der Vorschlag, mit einem spezifischen Prüf- und Anreizmechanismus den netzbetreiberindividuellen Missständen zu begegnen, werde durch die Beschlusskammer als sehr zielführend erachtet. Die Verbände werden hierzu voraussichtlich in der Kooperationsvereinbarung Gas XI Regelungen vornehmen.

Weitere SLP-Evaluierungsberichte sollen folgen

Obwohl aus der vorgelegten Untersuchung noch kein eindeutiger Trend zur Veränderung der Allokationsgüte abgelesen werden könne, ließen die zukünftigen Berichte durch die Erweiterung der statistischen Basis durch weitere Gaswirtschaftsjahre aber sowohl für die Allokationsgüte als auch für die in einzelnen Bereichen aufgezeigten Entwicklungen einen weitergehenden Erkenntnisgewinn erwarten. Es erscheine daher zielführend, Art und Umfang des vorgelegten Berichtes auch zukünftig unter Einbeziehung des neuen Anreizsystems für Netzbetreiber mit dauerhaft hohen SLP-Fehlmengen beizubehalten. In der Gesamtschau teile die Beschlusskammer gleichfalls die im Bericht getätigte Einschätzung, die Anwendung der Lastprofilverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht grundlegend zu verändern. Nach wie vor überwiegten die bislang als vorteilhaft eingeschätzten Aspekte der derzeitigen SLP-Anwendung, wie die Standardisierung, Massengeschäftstauglichkeit und Transparenz.

BK 7 kündigt eigene Untersuchungen an

Darüber hinaus beabsichtige die Beschlusskammer eigene Untersuchungen in Bezug auf schlecht prognostizierende Netzbetreiber vorzunehmen. Erste überschlägige Analysen der Netzkonten der Gaswirtschaftsjahre 2016/17 und 2017/18 hätten eine Reihe von Netzbetreiber identifiziert, deren Netzkonto in Dauer und Umfang, insbesondere bei Unterspeisungen, ein erhöhtes Maß an Abweichungen aufweisen. Hierzu beabsichtige die Beschlusskammer zunächst die entsprechenden Netzbetreiber im Rahmen einer weiteren Sachverhaltsaufklärung anzuschreiben. Sofern im weiteren Verfahrensgang notwendig, werde auch die Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen gegenüber einzelnen Netzbetreibern nicht ausgeschlossen.