Stromsteuer
EU-Vorstoß zur Absenkung der Stromsteuer

Die EU-Kommission will eine Regelung einführen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Strom niedriger als Erdgas zu besteuern. Die Bundesregierung hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise.

28.09.26

Bundesregierung reagiert kritisch

CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, in dieser Legislaturperiode vorbehaltlich der Finanzierbarkeit die Stromsteuer auf das EU-rechtlich zulässige Minimum zu senken. Bisher wurde dies mangels Gegenfinanzierung nicht umgesetzt. 

Ein Vorstoß aus Brüssel könnte die Debatte in Deutschland um die Senkung der Stromsteuer neu entfachen. 

Die EU-Kommission beabsichtigt, die Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 (Elektrizitätsbinnenmarktverordnung) zu ändern. Unter anderem soll eine Vorschrift eingeführt werden, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Strom niedriger als Erdgas zu besteuern. 

Damit will die EU-Kommission keine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum vorschreiben, sondern zunächst lediglich dafür sorgen, dass Strom steuerlich zumindest nicht schlechter gestellt wird als Erdgas. 

Eine solche Regelung hätte zur Folge, dass Deutschland die Stromsteuer in Höhe von 20,50 EUR je MWh erheblich absenken müsste. Erdgas, das verheizt wird, wird in Deutschland mit 5,50 EUR je MWh besteuert. Deutschland würde ein gewisser Spielraum verbleiben, wie diese Vorgabe in deutsches Recht umgesetzt werden könnte. 

Deutschland könnte beispielsweise die Stromsteuer auf 5,49 EUR je MWh senken. Denkbar, wenn auch politisch wohl nicht durchsetzbar, wäre auch, die Stromsteuer etwas weniger stark zu senken und dafür die Energiesteuer auf Erdgas zu erhöhen. Energiesteuererhöhungen sind aber angesichts hoher Benzin- und Dieselpreise und niedriger Gasspeicherstände politisch wohl kaum durchsetzbar. 

Die Bundesregierung lehnt diesen Vorstoß aus rechtlichen Gründen ab. Hintergrund sind die komplizierten Regelungen auf EU-Ebene zum Erlass von Rechtsvorschriften. Steuervorschriften, wie die Energiesteuerrichtlinie oder die Mindeststeuerrichtlinie müssen in der EU einstimmig beschlossen werden. Reicht ein Mitgliedstaat ein Veto ein, können keine neuen Steuervorschriften erlassen werden. Das ist auch der Grund, wieso die Reform der Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) wegen des Vetos einzelner Mitgliedstaaten weiterhin nicht beschlossen ist. 

Für die Verabschiedung des Entwurfs zur Elektrizitätsbinnenmarktverordnung, in der die oben dargestellte Regelung zur Absenkung der Stromsteuer enthalten ist, reicht allerdings eine Mehrheitsentscheidung aus. Somit wird das Einstimmigkeitserfordernis bei der Steuergesetzgebung im Europarecht umgangen. Der Vorgang zeigt, dass eigentlich eine Reform der Energiesteuerrichtlinie, die Deutschland unterstützt, dringend geboten ist. Diese scheitert bisher an der Uneinigkeit der Mitgliedstaaten, u.a. zur Energiebesteuerung des Luft- und Schiffsverkehrs. 

Der Entwurf der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung wird aktuell mit den Mitgliedstaaten konsultiert und soll bis zum Ende des Jahres verabschiedet werden. 

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