VKU schlägt Verfahrenserleichterungen für Repowering von Windkraft vor

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Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung für die „EEG-Anlagen der ersten Stunde“ stellt sich auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Standorte ausgeförderter Windparks weiterhin für die Windenergie genutzt werden können. Aus Sicht des VKU sollte vorrangig ein Repowering angestrebt werden, um an den vorhandenen Standorten mit neuen und leistungsfähigeren Anlagen weiterhin Windstrom zu produzieren. Hierfür sind jedoch schnellere und effizientere Genehmigungsverfahren notwendig.

Der VKU hat im November ein Positionspapier mit kurzfristig umsetzbaren Vorschlägen für Genehmigungserleichterungen beim Repowering vorgelegt. Folgende Maßnahmen wären aus Sicht des VKU sinnvoll: Änderungsgenehmigung statt Neugenehmigung, Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens gemäß § 19 BImSchG, Umweltverträglichkeitsprüfung - nur wenn nötig - und Fristverkürzung für Eilrechtsschutzanträge.

Für viele Stadtwerke, die in Windvorhaben investieren, ist das Repowering von ausgeförderten Windenergieanlagen ein wichtiger Baustein des Windenergieausbaus. Die Initiative des VKU zielt darauf ab, dass der Gesetzgeber die Verfahrenserleichterungen zusammen mit der EEG-Reform noch in diesem Jahr be-schließt.