VKU nimmt Stellung zur EEG-Reform

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Ende Oktober hat der VKU seine Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform bei den zuständigen Abgeordneten des Bundestages und den Ländervertretern eingereicht. Darin lobt der VKU den Regierungsbeschluss als gute Grundlage für die parlamentarischen Beratungen, weist aber auch auf eine Vielzahl von Anpassungsnotwendigkeiten hin.

Insbesondere hält der VKU zur Erreichung des 65-Prozentziels eine Anhebung des Ausbaupfads für erforderlich, da der Stromverbrauch aufgrund der Sektorenkopplung steigen wird. Zudem fordert der VKU ausreichende Investitionsanreize, damit die erforderliche Leistung an Windenergie-, Solarenergie-, Biomasse- und Geothermieanlagen gebaut werden kann. Gebotshöchstwerte, Vergütungshöhen und Degressionssätze dürfen nicht zu restriktiv ausgestaltet sein. Auch die Mieterstromförderung muss attraktiver werden, so der VKU.

Die geplante Windenergie-Abgabe sollte verpflichtend sein und durch Anreize für Kooperationsprojekte mit Kommunen, kommunalen Unternehmen und der Bürgerschaft ergänzt werden. Denn die Erfahrung zeigt: dort, wo Stadtwerke, Kommunen und Bürger an einem Strang ziehen, können viele Ausbauhemmnisse überwunden oder von vornherein vermieden werden. Zudem setzt sich der VKU dafür ein, dass der Anlagenbetrieb nicht durch übermäßige Anforderungen erschwert wird. Die Vorgaben zum Einbau intelligenter Messsysteme sind in Teilen unverhältnismäßig.

Bei der angekündigten Entlastung der Wasserstofferzeugung von der EEG-Umlage fordert der VKU, dass alle Wasserstoffproduzenten unabhängig von ihrer Größe und Leistung einbezogen werden und auch Strom aus thermischer Abfallbehandlung anerkannt wird. Am 6. November wird die EEG-Reform im Bundesrat beraten. Am 27. November findet die 2./3. Lesung im Bundestag statt. Die abschließende Bundesratsbefassung ist für den 18. Dezember vorgesehen. Am 1. Januar 2021 soll die Reform in Kraft treten.