VKU entsendet gleich zwei Sachverständige in den Umweltausschuss des deutschen Bundestages Forderungen erneut unterstrichen

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In der Sachverständigenanhörung zum Ersten Änderungsgesetz zum Brennstoffemissionshandelsgesetz unterstreicht der VKU seine Forderungen: Die Möglichkeit der rechtssicheren Kostenweitergabe im Gesetz verankern, einen Ausgleich für Belastung der Stromerzeugung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen schaffen und Abfälle vom Emissionshandel ausnehmen.

Am 16.09.2020 fand im Umweltausschuss des deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Ersten Änderungsgesetz zum Brennstoffemissionsgesetz (BEHG) statt. Der VKU war gleich mit zwei Sachverständigen vertreten: Zum einen wurde Herr Wübbels, Stv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abt. Energiewirtschaft, wurde von der SPD-Bundestagsfraktion benannt und zum anderen war auch Herr Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Präsidiumsmitglied, in seiner Funktion des Geschäftsführers der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, durch die Fraktion der Partei Die Linke geladen.

Hintergrund des Änderungsgesetzes:

Hintergrund der Sachverständigenanhörung ist noch immer der Entwurf eines Ersten Änderungsgesetzes zum BEHG vom März dieses Jahres. Zwar ist das BEHG schon seit dem 20.12.2019 in Kraft, doch schon am 16.12.2019 einigten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss zu anderen Aspekten des Klimapaketes, auch auf eine Verschärfung des Preispfads im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), welcher durch das BEHG begründet wird. Der Entwurf des Änderungsgesetzes beinhaltet daher auch nur drei Punkte: Die Anhebung der CO2-Preise (bspw. auf nun 25 €/t CO2 im Jahr 2021), die Möglichkeit, Vorkehrungen gegen Carbon-Leakage schon ab 2021 treffen zu dürfen und eine redaktionelle Korrektur im Verweis auf die gemeinsame Nomenklatur.

VKU-Forderungen:

Der VKU hatte aber darüber hinaus schon im März 2020 im Rahmen einer Stellungnahme zahlreiche Anpassungen im BEHG gefordert. Dennoch erfolgte am 20.05.2020 zunächst der Kabinettsbeschluss des unveränderten Gesetzesentwurfs. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung hat der VKU daher noch einmal seine Position geschärft und erneut eine Stellungnahme zum Änderungsgesetz eingereicht (Sie können das Dokument am Ende des Artikels runterladen).

Unsere Kernforderungen sind:

• Lenkungswirkung entfalten – Sektorenkopplung anreizen

• rechtssichere Kostenweitergabe ermöglichen

• Ausgleich für Belastung der Stromerzeugung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen schaffen

• Abfälle vom Emissionshandel ausnehmen – Gebührenstabilität gewährleisten

• Kosten für Klärschlammentsorgung reduzieren – Gebührenstabilität gewährleisten

Inhalt der Sachverständigenanhörung:

Die Sachverständigenanhörung wurde stark dominiert von den beiden großen Fragestellungen, inwieweit das BEHG verfassungsrechtlich zulässig ist und inwiefern die Verbrennung von Siedlungsabfällen vom nEHS erfasst werden sollte.

Dennoch konnte Herr Wübbels direkt zu Beginn der Anhörung die Gelegenheit nutzen, vor den Abgeordneten des deutschen Bundestages für eine umfassende Reform des Abgabe- und Umlagesystems in der Energiewirtschaft zur Anreizung der Sektorenkopplung zu werben.

Zudem wies er noch einmal ausdrücklich auf die Dringlichkeit hin, das Änderungsgesetz ohne Verzögerung zu beschließen. Die Erdgasvertriebe müssen ab Mitte Oktober 2020 ihre Preisanpassungen vornehmen, um diese rechtzeitig für ihre Kunden veröffentlichen zu können, wenn ab dem 01.01.2021 die Kosten der CO2-Bepreisung in den Erdgaspreis Eingang finden sollen.

Vor diesem Hintergrund hat der VKU auch im Rahmen anderer Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass die Diskussionen um die noch offene Carbon-Leakage-Verordnung nicht dazu führen dürfen, dass es zu einer Verzögerung im parlamentarischen Verfahren des Änderungsgesetzes zum BEHG kommt. Es ist von zentraler Bedeutung, dass spätestens bis Mitte Oktober 2020 rechtliche Klarheit herrscht, welche Höhe der Preis einer Tonne CO2 im nationalen Emissionshandel im Jahr 2021 einnimmt.

Im weiteren Verlauf der Befragung der Sachverständigen unterstrich der VKU die Notwendigkeit, einen Ausgleich im Rahmen des BEHG für die Sektorenkopplungstechnologie Kraft-Wärme-Kopplung zu schaffen, da es sonst zu einer umweltpolitisch nicht gewollten Besserstellung der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme kommen könnte.

Gemeinsam mit Herrn Hasenkamp wurde eindringlich die Thematik der Abfallverbrennung besprochen. Dabei wurde sowohl der bisherige Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz aufgezeigt und die Problematik geschildert, warum der Emissionshandel nicht das richtige Instrument für die Emissionsminderung im Entsorgungsbereich ist. Der VKU sieht den Hebel dabei eher bei den Konsumenten und Verpackungsherstellern, wobei die thermische Abfallverwertung nicht hochwertig recycelbarer Abfälle – nach gegenwärtiger Einschätzung – auch auf absehbare Zeit unverzichtbar sein wird.

Zweite VKU Informationsveranstaltung zum Umsetzung des BEHG:

Wir freuen uns, dass wir erneut in Zusammenarbeit mit der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eine halbtägige Veranstaltung zur praktischen Umsetzung des nationalen Emissionshandelssystems anbieten können.

Bitte reservieren Sie sich den 27.10.2020. Wir wollen einen Vormittag lang versuchen, im Rahmen einer Onlineveranstaltung alle wichtigen praktischen Fragen zusammen mit Ihnen zu klären. Die Veranstaltung ist für VKU-Mitglieder kostenlos.

VKU-Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes