Netzentgeltmodernisierungsgesetz kommt

Vermiedene Netznutzungsentgelte bleiben erhalten. © VKU/Schuster

Der Deutsche Bundesrat hat am 7. Juli 2017 das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) gebilligt. Bereits am 30. Juni 2017 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen.

Vermiedene Netznutzungsentgelte für steuerbare dezentrale Anlagen bleiben erhalten

Das ursprüngliche zentrale Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) für alle Anlagen, wurde vom Deutschen Bundestag abgelehnt. Wie vom VKU gefordert, bleiben die vermiedenen Netznutzungsentgelte als wichtige Komponente für die Honorierung dezentraler steuerbarer Einspeisung, insbesondere aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), erhalten.

Lediglich ab dem Jahr 2023 in Betrieb gehende steuerbare Anlagen sollen keine vermiedenen Netznutzungsentgelte mehr erhalten. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind flexibel steuerbar und erzeugen Strom nahe am Verbrauchsort. Sie vermeiden somit die Nutzung vorgelagerter Netze. Aufgrund dieser Eigenschaften werden ihnen so genannte vermiedene Netznutzungsentgelte gewährt. Die ursprünglich vorgesehenen Regelungen hätten die KWK stark geschwächt, so dass der Beitrag der KWK zur Erreichung der CO2-Minderungsziele gefährdet worden wäre. Zudem stellen gerade diese Anlagen die im Stromsektor dringend benötigte Flexibilität zur Verfügung.

Auch die in der Ursprungsfassung des Gesetzes vorgesehenen unmittelbar wirkenden Einschnittein die Erlöse dezentral einspeisender Anlagen werden nicht kommen wie angedacht. Ein Einfrieren der Berechnungsgrundlage soll nun statt auf dem Niveau des Jahres 2015 auf dem Niveau des Jahres 2016 erfolgen. Daneben werden die Kosten für die Offshore-Anbindung sowie die Erdverkabelung aus den vermiedenen Netzentgelten herausgerechnet. Diese Veränderungen sollen allerdings nicht schon rückwirkend für 2017, wie ursprünglich vorgesehen, sondern erst ab 2018 greifen. Ohne diese Anpassungen wäre das wirtschaftliche Auskommen der KWK-Anlagen erneut gefährdet worden. Zudem wäre das Vertrauen in die regulatorischen Rahmenbedingungen erheblich verletzt worden.

Für volatil einspeisende erneuerbare Anlagen werden die vermiedenen Netznutzungsentgelte im Sinne der Reduzierung der Netzentgelte beschleunigt abgeschafft. Für bestehende Anlagen werden die vermiedenen Netznutzungsentgelte ab 2018 schrittweise bis 2020 abgeschmolzen. Ursprünglich war eine Abschaffung bis 2027 vorgesehen. Ab dem Jahr 2018 in Betrieb gehende Anlagen sollen keine vermiedenen Netznutzungsentgelte mehr erhalten. Der VKU begrüßt diese Regelungen als sachgerecht, da volatile Einspeisung keine Netzentlastung bewirkt. Zudem werden insbesondere die Netzentgelte in den Netzgebieten, in denen sich viele erneuerbare Anlagen befinden, erheblich entlastet.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der erzielte Kompromiss auch die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte beinhaltet. Diese werden über vier Jahre, beginnend am 1. Januar 2019 vereinheitlicht. Die Kosten der Offshore-Anbindung werden dabei aus den Netzentgelten herausgelöst und über die bisherige Offshore-Haftungsumlage finanziert.

Der Deutsche Bundestag hat mit seinen Empfehlungen die Position des VKU weitgehend aufgegriffen. Der VKU und zahlreiche Mitgliedsunternehmen haben in den vergangenen Monaten auf allen politischen Ebenen massiv für die Honorierung netzdienlicher dezentraler Erzeugung geworben.

Das Parlament hat auf der Zielgraden Handlungsfähigkeit bewiesen. Stadtwerke können nun weiter intensiv am Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und am Klimaschutz in den Städten arbeiten.