VKU erstellt Merkblatt für Einstieg in die Direktvermarktung von erneuerbarem Strom

Nach den Plänen der Bundesregierung werden die erneuerbaren Energien 40 bis 45 Prozent der Stromerzeugung im Jahr 2025 übernehmen, und 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035.
Mit der Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) 2014 will der Gesetzgeber eine effizientere Integration der Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in den Strommarkt ermöglichen. Dies zeigt sich unter anderem in Neuregelungen zur Direktvermarktung von erneuerbarem Strom. Demnach sind Betreiber neuer EE Anlagen ab 500 kW bereits seit August 2014 zu einer direkten Vermarktung ihrer Energiemengen verpflichtet. Ab dem 01.01.2016 gilt diese Regelung auch für Anlagen ab 100 kW.
Eine Umfrage des VKU aus dem Herbst 2014 zeigt, dass es zwar bereits einige kommunale Energieversorger gibt, die in der Direktvermarktung aktiv sind. Allerdings ist dem allergrößten Teil das Thema Direktvermarktung von erneuerbarem Strom noch weitestgehend unbekannt. Gleichwohl planen viele ihren baldigen Einstieg in die Direktvermarktung.
Der VKU hat daraufhin ein Merkblatt erstellt, das einen Überblick über wichtige Aspekte der direkten Vermarktung von erneuerbarem Strom gibt. Es kann Stadtwerken den Einstieg in die Direktvermarktung erleichtern und als Grundlage für einen eigenen, unternehmensspezifischen Maßnahmenkatalog dienen. Im Kern werden die folgenden Fragen beantwortet:
- Was ist die Direktvermarktung nach dem EEG?
- Wie ist die derzeitige Marktsituation in der Direktvermarktung?
- Welche Veränderungen bringt die EEG Novelle 2014?
- Welche Formen der Direktvermarktung gibt es?
- Was ist bei der Auswahl von Dienstleistern zu berücksichtigen?
- Was ist bei Direktvermarktungsverträgen zu beachten?
Der VKU wird das Thema Direktvermarktung aus Vertriebs- und Handelssicht auch künftig im Rahmen der Merkblattreihe weiter begleiten und über relevante Entwicklungen informieren.
VKU Mitglieder können das Merkblatt "Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren-Energie-Anlagen unter Berücksichtigung der EEG Novelle 2014" im geschützten Mitgliederbereich abrufen.