Lang erwartetes Förderprogramm für Wärmenetze nimmt Fahrt auf Konzept der „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ vorgestellt

Kürzlich wurden die Eckpunkte des Förderkonzeptes für eine „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ vorgestellt. Mit dem Programm sollen ab Januar 2021 Errichtung und Transformation von Wärmenetzen ganzheitlich gefördert werden. Der VKU bewertet das Konzept grundsätzlich positiv, sieht jedoch Hürden, die es noch auszuräumen gilt.

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Das Förderprogramm "Bundesförderung effiziente Wärmenetze" (BEW), das bereits 2017 als "Basisprogramm Wärmeinfrastruktur" angekündigt wurde, aber bis jetzt auf sich warten ließ, wird konkret. Am 19. August 2020 wurden dem VKU und weiteren Stakeholdern die Eckpunkte des Förderkonzeptes durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Forschungskonsortium rund um das Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) vorgestellt.

Das Förderprogramm "Bundesförderung effiziente Wärmenetze" soll zukünftig als ein umfassendes Programm zur Förderung von (öffentlichen) Wärmenetzen - Neubau und Bestand - dienen. Gemäß dem Konzept der Gutachter enthält das Förderprogramm drei Hauptkomponenten:

  • Förderung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen i. H. v. 50 Prozent (Nicht-KMU) bzw. 60 Prozent (KMU)
  • Investive Grundförderung für EE-Wärmeerzeuger, Netzinfrastrukturen und Transformationsmaßnahmen (z. B. Abwärmeeinkopplung, Temperaturabsenkung, Maßnahmen beim Endkunden) i. H. v. 40 Prozent
  • Betriebsprämie für Solarthermie und Großwärmepumpen

Im Rahmen der investiven Grundförderung sollen sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmenpakete für neue und bestehende Netze gefördert werden. Vorbild für diese systemische Förderung ist das bekannte Förderprogramm "Modellvorhaben Wärmenetze 4.0". Es soll als systemische Neubauförderung in verbesserter Form in die BEW integriert werden.

Als Neuerung besonders hervorzuheben, ist die systemische Förderung der schrittweisen Transformation der Bestandsnetze. In Anbetracht der Klimaziele stehen die kommunalen Unternehmen vor der Herausforderung, unter Einsatz hoher finanzieller Mittel und im Wettbewerb mit gebäudeintegrierten Heizungssystemen einen Großteil der bestehenden Wärmenetzsysteme zu dekarbonisieren. Die Branche setzt daher in die BEW als Komplementär zum KWKG große Erwartungen. Im Unterschied zum KWKG ist eine KWK-Anlage in der BEW nicht Teil des Förderumfangs, aber sie ist als Teil des geförderten Wärmenetzsystems zulässig.

Aus Sicht des VKU ist das vorgestellte Konzept grundsätzlich positiv zu bewerten. Viele Punkte, die vom VKU seit Jahren beworben werden, wurden in das Konzept aufgenommen.

Hinter den Erwartungen zurück blieb jedoch die im Haushalt bislang fest eingeplante finanzielle Ausstattung des Förderprogramms von 800 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre. Als kritisch wird auch die geplante Förderhöchstsumme von 50 Mio. € pro Netz und Empfänger bewertet, die sich aus dem EU-Beihilferecht ableiten lässt. Angesichts der erforderlichen Investitionsvolumina, die bereits bei einzelnen Unternehmen dreistellige Millionenbeträge ausmachen, erscheinen uns ein jährliches Fördervolumen von einer Mrd. Euro und die Möglichkeit der Einzelfallnotifizierung bei der EU-Kommission für angemessen.

Eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der BEW muss auch im Interesse des Gesetzgebers sein. Unlängst hat der Deutsche Bundestag in einer Entschließung zum Kohleausstiegsgesetz gefordert, die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme mit einer Mrd. Euro zusätzlich zu fördern.

Das BMWi strebt an, dass die Förderrichtlinie im Januar 2021 in Kraft tritt. Bis dahin muss die Förderrichtlinie jedoch noch ausformuliert, hausintern und ressortübergreifend abgestimmt, beihilferechtlich durch die EU-KOM genehmigt und schließlich in das Haushaltsgesetz übernommen werden. Der VKU setzt sich dafür ein, dass die BEW eine möglichst vollwertige Ergänzung zum KWKG wird und Ausbau sowie Transformation der Wärmenetze zielgerichtet und adressatengerecht unterstützt.