Bundesförderung effiziente Gebäude wird erheblich aufgestockt
Kabinettsbeschluss zur energetischen Gebäudesanierung 04.10.21

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Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 vom BMWi und BMI vorgelegte Maßnahmen für den Gebäudesektor Gebäude beschlossen. Diese sollen dazu beitragen, die 2020 entstandene Ziellücke beim Klimaschutz im Gebäudebereich zu schließen. Der Beschluss beinhaltet eine zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 5,7 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung.

Ein im Juli vom BMWi und BMI vorgelegtes Sofortprogramm sah bereits eine Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von 5,8 Mrd. Euro vor. Mit der jetzt beschlossenen Aufstockung werden nun insgesamt 11,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht des VKU ist es wichtig, dass nun auch die Förderung für den Aus- und Umbau der Wärmenetzsysteme deutlich aufgestockt wird. Insbesondere muss die lang erwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) einen kräftigen Mittelzuwachs erfahren, damit der für die Einbindung erneuerbarer Wärme und Abwärme erforderliche, kapitalintensive Aus- und Umbau der Systeme stattfinden kann.

Sämtliche energiepolitische Leitstudien attestieren der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eine zunehmende Bedeutung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Wärmenetze nehmen klimafreundliche Wärme dort auf, wo sie erzeugt wird und verteilen sie kosteneffizient an viele Verbraucher. Für die Einbindung erneuerbarer Wärme und Abwärme ist allerdings ein sehr kapitalintensiver Aus- und Umbau der Systeme erforderlich.

Daher appelliert der VKU im Zusammenhang mit den Koalitionssondierungen und-verhandlungen auf Bundesebene an die politischen Parteien, verlässliche Rahmenbedingungen und attraktive Investitionsanreize für die Einbindung von erneuerbarer Wärme als auch Abwärme zu schaffen, insbesondere durch ein zeitnahes Inkrafttreten der Bundesförderung mit einer Programmlaufzeit bis mindestens 2030 und einer auskömmlichen finanziellen Ausstattung.

Neben dem Ausbau und der Modernisierung der Kälte- und Wärmenetze müssen auch für die Kraft-Wärme-Kopplung, die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff – auch in der dezentralen Wärmeversorgung –, Sektorenkopplungsprojekte und die Umrüstung und Nachnutzung ehemals fossiler Kraftwerke und Gasnetze ähnlich große Summen bereitgestellt werden wie für die energetische Gebäudesanierung.