Großes Interesse am 2. VKU-Webseminar „Umsetzung des BEHG“ in Kooperation mit der DEHSt Über 400 Teilnehmer informieren sich über Vorgaben der BeV 2022 & BHEV

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Am 8. Oktober 2020 haben die Regierungsfraktionen eine Einigung zum BEHG-Änderungsgesetz erzielt. Damit steht nun auch endlich der schon lange besprochene Startpreis für die nationalen CO2-Zertifikate im Jahr 2021 von 25 €/t CO2 im Gesetz.

Jetzt können die kommunalen Unternehmen die notwendigen Preisanpassungen noch rechtzeitig zum 1. Januar 2021 unter Wahrung der vorgeschrieben gesetzlichen Frist und des notwendigen zeitlichen Vorlaufs der unternehmensinternen Prozesse vornehmen.

Denn ab 1. Januar 2021 werden Emissionen aus den Sektoren Wärme und Verkehr, welche bisher noch nicht vom europäischen Emissionshandel erfasst wurden, im neuen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) miteinbezogen. Grundlage dafür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

In der Einführungsphase in den Jahren 2021 und 2022 werden zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas erfasst. Emissionen anderer Brennstoffe folgen ab 2023. Anders als das Europäische Emissionshandelssystem verpflichtet das nEHS nach BEHG die Inverkehrbringer der Brennstoffe.

Für die Energiewirtschaft bedeutet dies, dass insbesondere die Lieferanten von Erdgas ab dem 1. Januar 2021 zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel verpflichtet sind.

Der VKU hat daher exklusiv für seine Mitgliedsunternehmen ein zweites kostenfreies Web-Seminar zur Umsetzung des BEHG in der Energiewirtschaft am 27. Oktober 2020 angeboten. Die Veranstaltung war mit über 400 Teilnehmern ein voller Erfolg.

 

Neben dem VKU-Bereich Energieeffizienz, Energievertrieb und Energiehandel und der Rechtsabteilung konnten wieder zwei Vertreter der zuständigen Bundesbehörde, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), als Referenten gewonnen werden.

Während des Web-Seminars wurden zahlreiche Fragen gestellt, die direkt in der Frage- und Antwort-Runde beantwortet wurden. Einige Fragen hingegen können aufgrund ihrer Komplexität oder ihres Umfangs erst im Nachgang durch die Experten von VKU e. V. oder die DEHSt beantwortet werden. Senden Sie diese bitte an die unten angegebenen Kontaktdaten oder direkt an den Kundenservice der DEHSt nationaler-emissionshandel(at)dehst(dot)de .

Die Veranstaltungsunterlagen stehen für VKU-Mitglieder im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Wir bedanken uns bei allen Referenten und Teilnehmern für den regen Austausch zum Thema Umsetzung des BEHG.