Neue Themenfelder und höhere Zuschüsse
Förderprogramm KfW-Programm 432 „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ ausgeweitet 22.04.21

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nmann77/stock.adobe.com

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Förderprogramm KfW-Programm 432 „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ ausgeweitet

Das KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ wurde um neue Fördertatbestände, wie z. B. wassersensible Quartiersgestaltung und klimafreundliche Mobilität ergänzt. Ebenfalls werden höhere Förderzuschüsse gewährt. In 2021 umfasst das Programm 70 Mio. Euro. Auch kommunale Unternehmen können profitieren.

Mit dem Programm KfW 432 „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, mit denen die Energieeffizienz im Quartier erhöht werden kann. Ziel ist, den energetischen Umbauprozess in Deutschland mitzugestalten. Die KfW bezuschusst die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts und die Kosten für ein Sanierungsmanagement. Förderfähige Maßnahmen beim „Integriertes Quartierskonzept“ sind im Rahmen des Projekts anfallende Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte. Planungskosten, die notwendiger Bestandteil einer Baumaßnahme sind, werden nicht gefördert. Beim „Sanierungsmanagement“ sind Personal- und Sachkosten für ein Sanierungsmanagement für die Dauer von in der Regel drei Jahren, maximal für die Dauer von fünf Jahren förderfähig.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich un-selbstständige Eigenbetriebe, aber nicht kommunale Zweckverbände. Die Antragsstellenden sind berechtigt, Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und die Übernahme von Kosten eines Sanierungsmanagements an privatwirtschaftlich organisierte oder gemeinnützige Akteure weiterzuleiten, die in eigener Verantwortung ein auf die städtebaulichen Ziele der Kommune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen. Hierzu zählen u. a. auch Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, das heißt unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 Prozent, bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 Prozent. Das bedeutet, dass auch kommunale Unternehmen bei Vorliegen der Voraussetzungen von den Zuschüssen profitieren können.

Der Zuschuss umfasst sowohl für die Erstellung von integrierten Konzepten als auch für das Sanierungsmanagement nun 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der maximale Zuschussbetrag für das Sanierungsmanagement beträgt bei einem Förderzeitraum von in der Regel maximal drei Jahren insgesamt bis zu 210.000 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann der Höchstbetrag um bis zu 140.000 Euro auf insgesamt bis zu 350.000 Euro für maximal fünf Jahre aufgestockt werden.

Neben der angepassten Förderhöhe hat das Bundesinnenministerium die thematischen Schwerpunkte von klassischen Maßnahmen im Bereich Wärme- und Stromversorgung auf die Bereiche grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität ausgedehnt. Zur Förderung im Bereich der grünen Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung zählen die Erweiterung oder Modernisierung von wassersensiblen Gestaltungselementen im öffentlichen Raum und in der kommunalen Infrastruktur wie etwa Förderung der Regenwassernutzung, Flächenentsiegelung, Entlastung des Abwassersystems bei Starkregenereignissen, Grauwassernutzung, energieeffiziente Bewässerungsanlagen, Hitzeinseln im Quartier und sommerlicher Wärmeschutz in den Gebäuden. Daneben werden auch Maßnahmen, die zur nachhaltigen Gestaltung und Aufwertung von Grün- und Freiflächen dienen, indem sie die CO2-Aufnahme erhöhen, den Energieverbrauch reduzieren und/oder eine positive Wirkung auf das quartiersbezogene Mikroklima haben, gefördert.

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Dabei darf der Endbetrag aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Fördermittel aus diesem Produkt können nicht kombiniert werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Natur­schutz und nukleare Sicherheit (BMU). Grundsätzlich möglich ist jedoch die weitere Förderung einer Person, die bereits für ein Vorhaben aus der Nationalen Klima­schutzinitiative (NKI) als Klimaschutmanager bezuschusst wurde.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt die Fördermittel für den energetischen Sanierungsprozess vom Einzelgebäude bis hin zum Quartier aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) bereit. Zwischen Beginn des Programms im Herbst 2011 und Ende des Jahres 2020 wurden hierdurch über 2.000 Förderzusagen erteilt, davon 515 in der Quartiersversorgung. Für das Jahr 2021 sollen für das Programm 70 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier.